Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro.  73.

Regierungs-Blatt

fuͤr  das
Koͤnigreich  Wuͤrttemberg.

Mittwoch,  den  31.  December  1828.

Inbalt.
Verfügungen  der  Deptements.  Weitere  Delemmmachung=  die  in  einzelnen  Gemeinderaths-Bezirken
vol  ndete  Bereinigung  des  Unterpfandswesens  betreffend.  ro  L

 

—

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keinec.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Justiz-Departements.
Der  Hypotheken-Commission.
Weitere  Bekanntmachung,  die  in  einzelnen  Gemeinde-Raths-Bezirken  vollenbete  Bereinigung  des  Unterpfandewesens
  betreffend.  (Nro.  XVI.)
(Vergl.  Reg.  Platt  vom  Jahr  1828,  S.  807.)

Nach  den  seit  der  lebten  Bekanntmachung  vom  1.  Nov.  d.  J.  bis  heute  bei  der  K.  Hppotheken-Commission
  eingekommenen  Berichten  der  Oberamts=  und  Amts-Gerichte  sind  in  den
biernach  benannten  weiteren  siebenzig  Gemeinderaths-Bezirken  die  Geschäfte  der
Bereinigung  des  Unterpfandewesens  vollständig  beendigt,  auch  die  neuen  Unterpfands-Bücher
in  Ordnung  gebracht  worden,  und  ist  somit  das  Pfand-Geseßz  2c.  vom  15.  April  1825,
gemäß  den  durch  die  betreffenden  Bezirks-Gerichte  in  Befolgung  der  Einführungs-Insiruktion
vom  15.  December  1825,  PKF.  165  erlassenen  öffentlichen  Kundmachungen,  in  diesen  Orten
in  volle  Wirksamkeit  getreten;  was  mit  dem  Anhange  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht
wird,  daß  nunmehr  in  eintausend  und  sechzig  Gemeinderaths-Bezirken  die  Psand-Bereinigungs-Geschäste
  vollführt  sind.

Stuttgart  den  36.  December  1828.  Schwab.