Metadata : Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

10

Krieg  erforderlich  geworden  sind  und  denen  ein  wirtschaftlicher  Gegenwert
nicht  entspricht.

Angenommen,  unser  Staatswesen  werde  nicht  in  der  Lage  sein,  diesen
Kriegsschaden  von  sich  auf  die  Feinde  abzuwälzen,  so  müßte  er  durch  die
Steuerkraft  der  deutschen  Bürger  aufgebracht  werden.  Wenn  man  die
Verzinsung  eines  Kriegsschadens  von  41  Milliarden  Mark  zu  5  Prozent
rechnet  —  das  ist  ja  der  Zinssatz,  zu  dem  bereits  ein  sehr  erheblicher  Teil
dieser  Kriegslasten  als  Anleihe  begeben  worden  ist  —,  so  würde  sich  für  den
Reichshaushalt  eine  jährliche  Zinsenlast  von  mehr  als  2  Milliarden  Mark
ergeben.  Wollte  man  mit  Rücksicht  auf  die  gewaltige  Höhe  dieser  außerordentlichen
  Belastung  die  Tilgung  auf  lange  Zeiten  hinaus  verteilen  —
ähnlich,  wie  man  seinerzeit  die  preußischen  Kriegsschäden  aus  der  Napoleonischen
  Zeit  auf  Jahrzehnte  hinaus  verteilt  hat  —,  wenn  man  also  z.  B.
als  geringsten  Tilgungsbeitrag  1  Prozent  annehmen  würde,  bei  welcher
Tilgung  hundert  Jahre  zur  vollen  Abzahlung  nötig  wären,  so  käme  man
auf  eine  jährliche  Abzahlung  von  rund  410  Millionen  Mark.  Zinsendienst
und  Abzahlung  würden  dem  Reiche  dann  jährlich  nahezu  2½  Milliarde
Mark  kosten,  ein  Betrag,  der  mehr  als  die  Hälfte  des  ganzen  bisherigen
Reichshaushaltplanes  darstellt.

Die  Erkenntnis,  um  wie  ungeheure  Beträge  der  Krieg  unsere  Staatsgemeinschaft
  geschädigt  hat,  wird  wesentlich  dazu  beitragen  können,  die
staatsbürgerliche  Gesinnung  der  Deutschen,  die  durch  den  Krieg  eine  ungeahnte
  Entwicklung  erfahren  hat,  weiter  zu  fördern  und  zu  festigen.  Im
Grunde  ist  der  Staat  doch  nichts  anderes  als  die  Summe  seiner  einzelnen
Bürger.  Dieses  Verhältnis  der  Einbeit  oder  der  Gegenseitigkeit  offenbart
sich  durch  nichts  anderes  deutlicher  und  —  empfindlicher,  als  darin,  daß  die
einzelnen  Bürger  durch  erhöhte  Abgaben  die  Lasten  tragen  müssen,  die  der
Staatsgemeinschaft  auferlegt  werden.  Gelänge  es  nicht,  durch  den  Friedensschluß
  den  staatlichen  Kriegsschaden  auf  unsere  Feinde  abzuwälzen,  —  was
für  eine  AUnsumme  von  Steuern  und  Abgaben  müßte  kommen,  wenn  wir
alle  diese  Milliarden  endgültig  selbst  zu  bezahlen  hätten!  Eshandelt
sich  um  die  eigene  Angelegenheit  eines  jeden  Deutschen,
  wenn  davon  die  Rede  ist,  welcher  Kriegsschade
unser  Staatswesen  betroffen  hat.