Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

(' 159) 
O. 
Gewerbesteuerschein. 4 
Dem Heirn N. N. aus Breinen wird durch gegenwärtige Bescheinigung gegen 
Entrichrung der Gewerbesteuer in Gemaͤsheit des Gesetzes vom 22sten November 1834. 
. 18. No. 4., von Zwoͤlf Thalern Conventionsgeld das Befugniß ertheilt, 
während der drei Mone Juni, Juli, August des Jahres - #dert und 
Fünf und # Dreißig und nicht länger r 
innerhalb des Königreichs Sachsen für Rechnung des Handlungshaufes N. N in Bremen 
Tabak und Cigarren zu verkaufen und darauf Bestellungen anzunehmen 
——————————————————————————————2zs — 
Das dem Inhaber dieser Bescheinigung ertheilte Befugniß ist rein persönlich. Er 
hat daher die erstere sters in Urschrift bei sich zu führen und ist sich bei Betreibung des 
Gewerbes durch Vorzeigung derselben zu legicimiren verbunden. 
Personen-Beschreibung. 
  
Alter: 34 Jahre Nase 2c. 
Größe: 6 Fuß 3 Zoll Mund 2c. 
Haare 2c. Bart 2c. 
Stirn 2c. Kinn rc. 
Augenbraunen 2c. Gesichte rc. 
Augen 2c. Gesichtsfarbe #c. 
Besondere Kennzeichen. 4 
ꝛc. öo. 
Eigenhändige Unterschrift. 
    
N. anm 18. o — Zwoͤlf Thaler. C. G. sind gez zahlt. 
W N. N. Seeuereinnehmer des Orts. 
Jufkizale # 
eri daselbst, 
  
21*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.