Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

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hen ist, oder nichr, binnen den nächsten Sechs Wochen bei der ihm vorgesetzten Dienstbe- 
hörde, einen tabellarischen Aufsatz über seine Dienstverhälenisse, nach dem beigedruckten 
Schema unker 9. eigenhändig von ihm unterschrieben, auch mie den nöthigen Zeugnissen 
belege, einzureichen, und darin pflichtmäßig anzugeben: 
1.) seinen Tauf= und Familiennamen, und den Tag und Orc seiner Gebure, 
2.) sein dermaliges Dienstalter mit specieller Nachweisung seiner ersten Anstellung im 
Scaatsdienste, und der seit derselben mie oder ohne Uncerbrechung statt gefundenen wirk- 
lichen Dienstleistung, durch Beibringung oder wenigstens Anziehung der betreffenden An- 
stellungsrescripte, Pflichtscheine, Bestallungen oder anderer glaubhafter Zeugnisse, auch, 
insoweit früher geleistere Milirairdienste dabei in Anrechnung kommen, durch Beifügung 
des Militairabschieds, ingleichen, wenn er niche unmitcelbar aus dem Milikair in den Ci- 
vildienst getreten wäre, mit Nachweisung der in der Jwischenzeit genossenen Pension; so 
viel dagegen seine jetzige Dienststelle betrifft, mie Allegirung der desfallsigen Anstellungs- 
urkunde und mit Angabe, ob ihm die Stelle für immer, oder mie Vorbehale der Aufkün- 
digung übertragen sey, ingleichen ob und welche Nebenämter er zugleich verwalre? 
3.) seinen gesammten dermaligen Dienstgenuß, und zwar, insoweit er nicht ffrire ist, 
nach dem Durchschnitesbetrage der letzten Drei Jahre, oder, Falls er ihn so lange noch 
nicht bezogen, nach dem Betrage des letzten Jahres, namentlich: 
3.) an festem Dienstgehale, 
b.) an #ocalzulage, 
Jc.) an fortlaufender jährlicher Remuneration für besonders übertragene Geschäfte, 
d.) an persönlicher Gehaltszulage mit der Angabe, ob sie für die ganze Oienstzeit, oder 
nur auf bestimmte Jahre verwillige sey? 
Te.) an Naturalgenüssen oder Geldäquivalent dafür, 
f.) an freier Wohnung oder Quartiergeld, 
8.) an Kleidungsstücken oder Kleidergeld, 
h.) an Befreiung von allgemeinen Staatslasten oder Aequivalent dafür, 
i. ) an geordneten Einnahmeantheilen, z. B. Sporktulantheil, Steuereinnehmergebüh- 
ren, Verkaufsprovision, 
k.) an sonstigen steigenden und fallenden Einkünfeen, z. B. Sporculn, Copialge- 
bühren, 
I.) an zufälligen und ungewissen Einkünften, * 
m.) an Vergütungen für Dienstaufwand, z. B. zu Salarirung von Erxpedienten, Be- 
streitung von Expeditionsbedürfnissen, Unterhaltung von Dienstpferden, Reisekosken u. s. w. 
Mn.) an Auslösungen, mit Angabe der Erhebungssätze; 
4.) den jährlichen Dienstaufwand, insoweit er nicht durch die unter 3. m. erwähnten 
Vergütungen übertragen wird, mit specieller Angabe der zu bestreitenden einzelnen Bedürfnisse, 
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