Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

200 — 
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Pflichtmaͤßig 
(Beamten) N. N. zu M. 
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uͤber 
· " Diese Colonne bleib 
seine sein seinen seinen erlittenen leer für die Bemerkun 
Familienverhältnisse. Dienstalter. Dienstgenuß. Dienstaufpand. Gehaltsabzug. gen der Anstellungs 
— siueG behörde. 
1 
Berichtigung. 
Im Eingange der Verordnung vom 7. März dieses Jahres, betreffend die Vorbereicung eines 
neuen Grundsteuersystems, (Gesetz= und Verordnungsblate Stück 6. Seite 165.) muß es heißen 
„im Verfolg der von den getreuen Ständen über die zu Vorbereitung eines neuen Grundsteuer 
systems zu treffenden Veranstaltungen in der Schrife 2c.“ 
Letzte Absendung: 
  
am 28sten März 1835. 
 
	        
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