Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

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Muster C. 
Dem IN., welcher mit seinen Fabrikaten (Producten) die Messen und Jahrmärkte im 
(Konigreiche Preussen, Würtemberg 2c.) zu besuchen beabsichtigt, wird zu seiner Legitima- 
ktion bei den zuständigen Behörden andurch bezeugt, daß er zu N. wohnhaft sey und die 
seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern hiesiger Lande zu enrrichten habe. 
Dieses Zeugniß ist gültig fr ... Monate. 
N., den .. ten .. . . 1835. 
Personalbelhreibung. « (K. Saͤchs. Amtshauptmann daselbst.) 
Unterschrift des Inhabers. (Der Stadtrath allda.) 
FM 56. Deecret, 
die den Sparkassen= und Leihanstalten zu Budissin zugestandenen Begünsti- 
gungen betreffend; 
vom 30sten Mai 1835. 
W939, A nton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen ꝛc. 
thun hiermit kund, daß Wir, auf den Uns durch das Ministerium der Justiz vorgelegten 
Bericht der Oberamtsregierung zu Budissin vom 1 2cen Juni 1833. zu Gunsten der in 
dasiger Stade errichteren, von der Oberamtsregierung unter dem 71en December 1832. 
bereics bestärigren Sparkassen= und kteihanstalcen in ähnlicher Maaße, wie solches bei den 
Sparkassen= und teihanstalren zu Freiberg, vermöge Decreks vom 30sten April 1833. 
(Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. 
t 27. flg.) geschehen, zugleich folgenden Bestimmungen Unsere Genehmigung ertheilt 
aben. 
A.) Die Sparkassenanstalt berreffend. 
1. Gegen den Einerite der in dem confirmirten Regulative für gedachte Anstale vom vren 
December 1832. angedrohten Rechesnachtheile finder keine Wiedereinsetzung in den vorigen 
Stand Statt. ·
	        
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