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Die etwanige Erweiterung dieser Lehrgegenstände und die Vermehrung derselben durch
andere (z. B. durch eigentliche Stylübungen, durch Formenlehre, durch Zeichnen u. s. w.)
ist nach dem Localbedürfnisse und der Stufe, auf welcher die Schule steht, oder künftig
stehen soll, zu ermessen.
C. 30. Der Religionsunterricheé (welcher in den evangelischen Schulen chrift-
liche Glaubens= und Pflichtenlehre, Bibel= und Katechismuserklärung, biblische Geschichte,
christliche Religions= und insbesondere auch Reformationsgeschichte umfaßt, übrigens aber
mit seinen verschiedenen Abstufungen sich im Einzelnen bei jeder Confession nach den An-
ordnungen der betreffenden obersten Kirchenbehörde richtet), ist so zu ereheilen, daß die darin
unterwiesene Jugend nicht bloß Sätze, Sprüche rc. in das Gedächtniß fasse, sondern daß
ihre Einsicht und Erkennkniß klar und sicher, ihr Glaube festgegründer und lebendig, ihr
Gefühl erwärmk, ihre Gesinnung veredelt werde und ihr Wille eine beharrliche Richeung
auf das Gute erhalte. Dabei ist insonderheit dahin zu wirken, daß den Kindern die Pflich-
ten der Treue gegen das Regentenhaus, der Liebe zum Vaterlande und zur vaterländischen
Verfassung, des Gehorsams und der Achtung gegen die andeegesetze und die geordneten
Obrigkeiten und Behörden durch Beweggründe ächter Goktesfurcht wichtig gemacht und die
Keime zu allen bürgerlichen Tugenden in ihr Gemüch gepflanze werden. Auch sind die
größern Kinder zu einem regelmäßigen Besuche der Kirche anzuhalten und zur andachts-
vollen Theilnahme an Gebek, Gesang und Predige 2c. zu gewöhnen. Auf letztere ist in der
nächstfolgenden Religionsstunde in der Schule zurückzukommen, so, daß die Kinder den
Hauptinhalt wiederholen, bierbei aber zugleich die nöthige Belehrung über die Eineheilung
einer Predigt und Anleikung zu deren richtiger Auffassung erhalten. Vor jedem Feste oder
Feiertage ist über den Gegenstand desselben den Kindern die nöthige Erklärung zu geben
und zur würdigen Begehung der Feier zu ermuntern.
6 31. Bei den Sprech= und Leseübungen ist auf Erzeugung einer reinen,
der hochdeutschen Mundart angemessenen, Aussprache, eines richtigen und geordneten Ge-
danken-Ausdrucks und der bis zu sinngemäßer Bekonung und verständiger Beachtung dee
hGesezeichen (Interpunction) zu steigernden Cesefertigkeit Bedacht zu nehmen.
d. 32. Die Anleikung zum schriftlichen Gedanken-Ausdruck, verbunden
mit faßlichen Belehrungen über das Wichtigste aus der Sprachlehre (die Bildung und
Ableitung der Wörter, die Eigenschaften und Unterschiede der Wörterclassen, die Beugung
der Haupt= und Zeitwörter, den Satzbau u. s. w. betreffend) muß wenigstens insoweir
erfolgen, als solcher zur Förderung der Sprachbildung und zum Verfländnit der Schrift-
sprache überhaupc, zu nüslicher Selbstbeschäftigung in der Schule und zu einer einfachen
und verständlichen Abfassung der im gemeinen teben am häufigsten vorkommenden Aufsätze
und Ausfertigungen unentbehrlich ist.