mer.
haus, Haͤuslernahrung.)
(z. B. Nittergut, Forst-mmamentlich, die letzteren
nach Geschlecht, Alter und
Beruf aufzufähren sind.
gelegen ist.
(368)
, «1· - .
, Bezeichnung Angabe des Besitzers Oertliche Lage
Fort- des und Gerichtsbarkeit des
laufende der übrigen Bewohner, von. unter ....-. .
Grundstuͤcks Grundstuͤcks in Beziehung
Num- " denen sedoch nur der erstere welcher das Grundstäckslauf seine Entfernung von
den zundchst gelegenen Ge,
meindebezirken.
l