Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

  
Tabelbe 
zu Augalse das Zumachsesp#und Abganges d er Brandversicherungssumme 
eines Kür einen einzelnen Ort ench alte nden Catasters. 
...— — 
Ritcergur N. 
  
(Stadr N.) 
t welcher i 
dat gegen das Cataster bei-- 
im Termin;: Werth::getiegen gefallen 
T uuminum: 
  
Thlr. Thr. Tdlr. 
nach dem Caraster 20,875 — — 
am 1. April (1. Oct.) 21,3000 1s0N 1. 13. 38. des Cgtasters ingl. 
  
  
  
  
(83% « - Nr. 49. 52. dessen Anhangs. 
X. ersten Nachtrags. . 
— — 225. Dr. 15. 17. 21. des Catastets u. 
1 Nr. 48. 55, dessen Anhangs. 
s 1 
Anmerkungen: 
1.) in der Tabelle muß sich bei jeder Veränderung der Haupesumme des Cakasters, auf 
den eingereichten, sie bewirkenden Catasternachtrag, und die darinnen aufgefährten 
zum Grunde liegenden Nummern des Catasters oder dessen Anhanges, bezogen 
werden, ferner sind 
.) in derfelben um deswillen bestimmte Summen ausgedrückt, um es den Ortsobrig- 
keiten recht deutlich zu machen, wie sie dabei zu Werke gehen mässen; weil näm- 
lich öfters der Fall vorkommen kann, daß die, in einem Catasternachtrage ent- 
haltenen Veränderungen, auf der einen Seite ein Steigen, auf der andern hin- 
gegen ein Fallen sowohl der Summen der Nummeen des Catasters und dessen An- 
hangs, als der eigentlich nur ein Ganzes auomachenden Hauptsumme von beidem
	        
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