(vVVII. )
9
letzten
Absendung.
18. Juli.
25. Aug.
26. Juli.
25. Juli.
25. Juli.
25. Juli.
25. Juli.
25. Juli.
25. Juli.
25. Juli.
30. Juli.
25. Aug.
30. Juli.
30. Juli.
8. Sept.
8. Sept.
Inhalt.
Verordnung desselben Ministerii, die Linie der Leipzig-Dresdner
Eisenbahn von Leipzig bis Wurzen betr.. ...
Bekanntmachung des Oberappellationsgerichts, einige Rechtsfragen betr.
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, die fuͤr
Ausfertigung von Gewerbesteuerscheinen zu liquidirenden Kosten betr.
Allerhöchste und höchste Verordnung, die Publication der, wegen des
März 1835. gefaßten Bundesbeschlüsse btr.
Verordnung des Mlinisteril des Innern, das Wandern der Hand-
werksgesellen btr. . ...
Generalverordnung des Finanz · Ministerũ an saͤmmtliche Justizbeamte,
königliche und Patrimonial-Gerichte, auch Stadträthe, die Ein-
reichung von Nachtragsverzeichnissen zu den durch die Generalver=
ordnung vom 7ten Januar 1835. erforderten Flurverzcichnissen betr.
Verordnung desselben Ministerüs, die Gewerbe= und Personalsteuer-
beiträge verabschiedeter Soldaten berr.
fentlichen Unterrichts, in Bezug auf das Verfahren der OHfarrer
bei dem von ihnen in Ehesachen vorzunehmenden Sühneversuch.
Verordnung des Finanz-Mlinisterii, die Entschädigung fur vormalige
Freibierdeputate der Rittergutsofficianten in der Oberlausit betr.
Bekanntmachung des Ministeri# des Cultus und des offentlichen Un-
terrichts, das Regulatio über die Prüfungen zur Erlangung der
Anwartschaft auf Hulfs= und ständige Lehrerstellen an Elementar-
Volksschulen betr. nebst einem Auszuge aus letzterern.
Verordnung des Ministerii der Justiz, die Einsendung der bei Ge-
richtsbehèrden der Oberlausit nach Vorschrift der Erl. Proz. Ord-
nung ad tit. XXXIX. éá. 17. sowie im Anhange (. 4. 7. 8.
und des Bangqueroutir-Mandats rom 2ten August 1783. ver-
und Versorgungsanstalten betr.
Verordnung sämmtlicher Ministerien, die Einziehung und Einrechnung
der Abzüge und Beiträge von den Gehalten der Ciwvilstaatsdiener
für den Staatspensionsfonds betr.
Allerhöchste und höchste Verordnung, den freien Verkehr zwischen
dem Königreiche Sachsen und dem Großherzogthume Baden betr.
Verordnung des Finanz-Ministeri#, die Ausgleichungsabgaben beim
Verkehr des Königreichs Sachsen und der übrigen Zollveteinftaa-
ten mit dem Großherzogthume Baden berr.
Verordnung des Mlinisteri# der Justiz, das Verfahren bei eingewen=
deten Appellationen und Begnadigungsgesuchen gegen Vollstreckung
der in Criminalfällen erkannten Strafen btrr.
Bekanntmachung desselben Ministeril, die Anwendung der §é. 249.
und 257. des Geseßes über Ablbsungen und Gemeinheitstheilun-
gen vom 17ten März 1832,. in der Oberlausitz ber.
Wanderns der Handwerkegesellen unter'm 15ten Januar und 12ten
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Cultus und des af
wirkten Strafgelder an die Hauptcasse der allgemeinen Straf-
Stück.
16.
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20.
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Num.
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86.