Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

Name 
des Dienstboten, Angabe 
des Geburtsortes und 
Alters. 
( 44 
Z eit 
des Dienstantritts 
und des Dienst- 
wechsels. 
  
1 
1 Benennung 
der Dienstherrschaften, bei denen der ODienst- 
bote im Orte nach und nach Dienste erhaleen, 
  
83. 
96. 
SJohann Gottfried Richter 
aus Seeligstadt, 
23 Jahr alt. 
Johanne Rosine Kuͤhnin 
aus Roͤhrsdorf, 
16 Jahr alt. 
  
Ostern 1834. 
den 2. Januar 1836. 
den 2. April 1834. 
den 2. October 1836. 
den 2. Januar 1838. 
  
  
und sich im Dienste befindet. 
bei dem Ganzhuͤfner Schmidt 
als Großknecht. 
bei der Wittwe Sachsin als Schirrmeister. 
5 
bei dem Gastwirth Fleischer als Kinder— 
maͤdchen. 
bei dem Gutsbesitzer Zimmermann als 
Hausmagd. 
bei dem Pfarrer Schoͤne als Kuͤchenmagd. 
Anmer 
1.) In volkreichern Orten ist es angemessen, für die männlichen und weiblichen Dienstboten besondere Ver 
2.) Es ist in den Verzeichnissen für jeden einzelnen Dienstboten hinlänglicher Raum zu lassen, um die mit 
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tragen zu bônnen. 
3.) Wenn ein Dienstbote den Grt verläßt, später aber wieder kommt, und daselbst anderweit in Dienste 
bei hier zu ermangelnden Kaume aber unter Sinweisung auf die frühere Mummer der Eintrag unter 
4.) Unter der Kubrik: „Besondere Bemerkungen“ ist vornemlich einzutragen, was von der sittlichen Auf 
Befinden mehrmals und oft gewechselt hat, besonders anmerkungswerth ist. 
man vergleiche übrigens die oben zur Hrobe ersichtlichen Einträge.
	        
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