Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

(∆ 46) □ 
(Stadt) 
(Dorf) 
Ver 
des daselbst dienstlos sich 
  
J 
Name „ Wo er zuletzt in Diensten Wo er sich im Orte dienst- 
des Dienstboten, Geburcsort estanden und wenn er dienst- los aufhält und was er 
und Aleer. los worden? betreibt? 
  
34 Caroline Friederike Beckerin, Bei dem Kaufmann N. N. von Bei einer Verwandtin N. N. 
2)9 Jahr aus Birkenhayn. welchem sie am Isten April am Markte Ro. 230. im Hin- 
11834. entlassen wurde. tergebaͤude, beschaͤftigt sich einst— 
weilen mit Waschen und Auf— 
wartungen. 
Ist am 18ten Novbr. 1834. Ebendaselbst, jedoch nicht 
wieder dienstlos worden. #länger, als bis 1 sten Januar 
« 1835. 
  
  
  
An mer 
1.) In Fgrößern Srten ist es nach Befinden zweckmäsig, auch für das dienstlose Gesinde zwei Herzeichnisse, 
2,) Tuch in diesem Verzeichnisse ist durch Offenlassen des nöthigen Naumes dafür zu sorgen, daß alles, was 
3. Die letzte Columne (besondere Bemerkungen) ist dazu bestimmt, hauptsächlich die vorhandenen Notizen 
Man vergleiche übrigens die oben ersichtliche Probe eines Eintrags.
	        
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