Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

(133) 
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Verhältnissen für den bevorstehenden Landtag im Jahre .. . wählbar sind. 
K 65. der Verfassungsurkunde nachzugehen und es sind dabei die sonst in dieser oder in jenem bemerkten Erfordernisse 
gewähren und die sonst ihren persönlichen Verhälenissen nach eben sowohl zur Wahl in die Iste 
Kammer befähige sind. 
  
e. f. g. 
Tag der Beleihung. Dienst- auch andere Standes- u. Gewerbsverhaͤltnisse. Anmerkungen. 
  
was in dem Entwurfe zu dem Verzeichnisse unter C. erinnert worden ist, auf Hier ist dasselbe in Obacht zu 
nehmen, was bei der Spalte 
g. in dem Entwurfe zu dem 
Verzeichnisse unter C. erinnert 
worden ist. 
  
  
  
jährlich reinen Ertrag gewähren und die sonst ihren persönlichen Verhälenissen nach, zwar nicht in 
Kammer gewähle werden kör nen. 
Einrichtung wie die erste Abtheilung. Die Besitzer solcher Ritterguter, welche, ohne die dabei etwa befindlichen 
reinen Ertrag gewähren, sind, wenn auch ihrer persönlichen Befähigung nichts entgegen steht, weder in der Isten 
lassen. · 
20“
	        
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