Contents : Im alten Reichstag. Band II. (2)

Die  erste  Session  1878.  61

Das  Attentat  Hödels.

Als  derart  über  die  Tabafsteuerenquete  entschieden  wurde,  war
schon  einige  Tage  vorher,  am  11.  Mai,  das  Attentat.  Hödels
Unter  den  Linden  auf  Kaiser  Wilhelm  I.  erfolgt.  Hödel,  ein  sozialdemokratischer
  Klempnergeselle,  war  ein  moralisch  gänzlich  verkommener
  Mensch,  der  sich  in  sozialdemokratischen  Kreisen  Leipzigs
bewegt  hatte,  von  der  Partei  förmlich  ausgestoßen  worden  war,
sich  alsdann  dem  christlich-sozialen  Verein  Stöckers  in  Berlin  zugewandt
  hatte  (dessen  eingeschriebenes  Mitglied  er  wurde)  und
offenbar  aus  wahnfinniger  Großmannssucht  zu  der  That  gelangt
war.  Für  irgend  welche  Mitschuldigen  hat  die  Untersuchung
keinerlei  Anhalt  ergeben.  Ich  selbst  stand  im  Reichstag  zufällig
in  der  Nähe  von  Sozialdemokraten,  als  die  erste  Nachricht  über
das  Attentat  in  den  Sitzungssaal  gelangte  und  war  Zeuge  des
Schreckens,  welcher  sich  auf  sozialdemokratischer  Seite  sofort  über
die  möglichen  Folgen  dieses  Attentates  von  seiten  einer  als
Sozialisten  bezeichneten  Persönlichkeit  kundgab.

Porlegung  eines  Sozialistengesebzes.

Fürst  Bismarck  befand  sich  zur  Zeit  des  Attentats  in  Varzin.
Er  gab  von  dort  sofort  Ordre,  ein  Gesetz  gegen  die  Sozialisten
auszuarbeiten.  Dasselbe  passierte  so  rasch  den  Bundesrat,  daß  es
schon  am  20.  Mai  dem  Reichstage  vorgelegt  werden  konnte.  Der
Gesetzentwurf  gab  dem  Bundesrat  Vollmacht,  Drucksachen  und
Vereine,  welche  die  Ziele  der  Sozialdemokratie  verfolgen,  zu  verbieten,
  vorbehaltlich  der  Aufhebung  des  Verbots  durch  den  Reichstag
  bei  dem  nächsten  Zusammentritt.  Vereine  und  Versammlungen,
welche  solche  Ziele  verfolgten,  sollten  aufgelöst  werden  können.
Wer  öffentlich  in  Verfolgung  der  sozialdemokratischen  Ziele  die
bestehende  rechtliche  oder  sittliche  Ordnung  untergräbt,  soll  mit
Gefängnis  nicht  unter  drei  Monaten  bestraft  werden.

Der  nationalliberale  Abg.  Stephani  bemerkt  in  seinem
Tagebuch  zu  dem  Inhalt  dieses  Gesetzentwurfes:  „Die  Vorlage  ist
angeblich  gegen  die  Sozialdemokraten,  in  Wahrheit  gegen  die
Nationalliberalen  gerichtet.“  —  Unter  den  Nationalliberalen
herrschte  auch  sonst  die  Empfindung  vor,  als  sollte  die  Partei  bei
dieser  Gelegenheit  nach  einem  damals  vielgebrauchten  Wort  „an
die  Wand  gedrückt  werden.“  Abg.  Hölder  schrieb  in  sein
Tagebuch,  daß  solche  reaktionären  Gesetze,  welche  gegen  die  Sozialdemokratie
  erlassen  werden,  schließlich  gegen  jede  oppositionelle