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N54.) Bekanntmachung,
die Errichtung einer Auswechslungscasse in Leipzig bekreffend;
vom 12ten August 1836.
Das Finanz--Ministerium findet sich veranlaßt, in unmittelbarer Abhaͤngigkeit von der hie—
sigen Hauptauswechslungscasse nunmehr auch in Leipzig eine Auswechslungscasse
zu errichten, bei welcher, vom 12. September dieses Jahres an, nicht nur Conventionscassen—
billets, ingleichen rothabgestempelte Courantbillets fuͤr klingende Zahlung, und zwar, soviel
die erstern betrifft, mit hoͤchstens einem Fuͤnftheil in Ax Stuͤcken, ohne Disconto ausge—
wechselt, sondern auch beiderlei Arten von Cassenbillets, soweit solche daselbst in Vorrath
befindlich, um baares Geld in den den Cassen- und Courantbillets entsprechenden Muͤnzsorten
erlangt werden koͤnnen.
Zu dem Ende wird bei der Auswechslungscasse zu Leipzig, mit Ausnahme der Sonn—
und Feiertage, taͤglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr expedirt, uͤber deren
Geschaͤftslocal aber von derselben annoch das Naͤhere bekannt gemacht werden.
Dresden, am 12. August 1836.
Finanz-Ministerium.
von Zeschau.
M 55.) Verorbnung,
die Entrichtung der Gewerbe= und Personalsteuer beim Wechsel des
Wohnorts betreffend;
" vom Zien September 1836.
Es ist wahrzunehmen gewesen, daß nicht selten gewerb- und personalsteuerpflichtige Indi-
viduen ihren Wohnort wechseln, ohne an dem Orte ihres zeitherigen Aufenthalts die gefälli-
gen Gewerbe= und Personalfkeuerbeiträge entrichtet zu haben. Da hierdurch die gesetzliche
Steuerpsftiche leicht ganz umgangen werden kann; so verordnen die unterzeichneten Ministe-
rien, Behufs genauerer Beaufsichtigung der diesfallsigen S#eeuerentrichtung, wie folgt:
1. Die Obrigkeiten haben darüber allenthalben Aufsicht zu führen, daß Jedermann
bei Beränderung des Wohnorts, vor seinem Abgange vom bisherigen Wohnorte, die bis
dahin gefälligen Gewerbe= und Personalsteuerbeiträge zur Einnahme des letzteren vorschrift—
mässig abgeführe habe.