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Benennung der Gegenstände.
No.
9 Getreide, Hülsenfrüchte, Sämereien, auch Beeren:
a) Getreide und Hülsenfrüchte, als: Weizen, Spelz oder Dinkel, Gerste (auch gemäht#)
Hafer, Heidekorn oder Buchweizen, Roggen, Bohnen, Erbsen, Hirse, Linsen um
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Anmerk. 1) Auf der Saͤchsisch-Boͤhmischen Grenze gehen die unter a. genannten Getreidearten
beim Landtransport zu folgenden ermaͤssigten Saͤtzen ein:
Weizen, Spelz oder Dinkel ,..............................
Rog«gen,Bohnen,Erbsen,Hirse,.LinsenundWicken.....,...-.........
Gerste........................................................
Hafer und Heiderrn ............... »..
KleiezumLandwikthschafcsbevact-............,...............
Annierk. 2) Ausser dem Rheinkreise wird in Baiern die Eingangsabgabe nach der Beilage A,
die Ausgangsabgabe nach der Beilage B. erhoben.
Anmerk. 3) Hafer in Quantitaͤten unter 8 Dresdner Metzen oder unter einem Preussischen
Scheffel oder beziehungsweise unter 2 Baierischen Metzen und andere Getreide—
fruͤchte unter 4 Dresdner Metzen oder unter einem halben Preussischen Scheffel
oder unter 1 Baierischen Metzen: frei.
b) Saͤmereien und Beeren:
1) Anis und Kimellll... ·
2) Oelsaat, als: Hanfsaat, teinsaar und teindorter oder Doder, Mohnsaamen, Rap#,
Rübesaar ·e % " 22 2 2 2 2
3) Kleesaat und alle nicht namentlich im Tarif genannten Saͤmereien; ingleichen
Wachholderbern.
Anmerk. Auf einen Dresdner Scheffel Kleesaat können 184 Sächs. (Dresdner) Pfund, au
. einen Dreussischen Scheffel 95 Preuß. oder 89 Zoll-Pfund, auf ein Baierisches Schäfft
desgleichen 300 Joll-Pfund mit Einschluß des Sackes gerechnet werden.
10 Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschrrrrr)r))
Anmerk. Bei loser Verpackung werden zu 1 Sächs. oder 3 Saͤchsische
Preuß. Centner veranschlagt 54 Preussische Kubiffuß.
GEont: 63 Altbaierische oder
zu 1 Zoll-Centner m Nheinbaierische
b) Weisses Hohlglas, ungemusterkes, ungeschliffenes, oder mit abgeschliffenem Boden und
Rande; ingleichen Fenster= und Tefelglas ohne Unterschied der Farlbe