Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

(297 ) 
)P69.) Bekanntmachung, 
den für die Academie der bildenden Künfte niedergesehten academischen 
Rath betreffend; 
vom 10en October 1836. 
2 Veranlassung der am letzten kandtage geschehenen ständischen Ancräge, ist die der Aca- 
demie der bildenden Künste allhier für die Zukunfe zu gebende Organisation Gegenstand 
näherer Erörterung geworden, welche dermalen durch die von Sr. Königlichen Majestät 
genehmigten neuen Seatuten der Academie zu Niedersetzung eines, gegenwärtig unter der 
Leitung des zum Curator der Academie bestellten unterzeichneten Staatsministers, aus 
den Professoren der Academie: 
Ferdinand Harkmann, 
Johann Friedrich Matehi, 
Carl Christian BVogel von Vogzelstein, 
Ernst Rietschel, und 
Gottfried Semper, 
dem Oberinspector der Galerie der antiken und modernen Scatüen und des 
Münzcabineks, Hofrarh 
Heinrich Hase, 
dem hiesigen Kunstfreunde, 
Johann Gottlob von Quandr, 
und dem Kupferstecher, 
Moritz Seeinla, 
bestehenden academischen Rathes geführt har, dessen doppelter Wirkungskreis darin bestehr, 
daß er, zur Zeit noch unter der in den Statuten näher bestimmten Mitwirkung des Gene- 
raldirectors der Kunstacademieen, die verwaltende Behörde für die Academie, und zugleich 
die begukachtende Behörde über Gegenstände der Kunst überhaupt bildet; so daß er in der 
letzteren Beziehung auf Anlangen der Landesbehörden, und so weit es seine sonstigen Oblie- 
genheiten gestätten, auch auf das Gesuch von Privatpersonen, über Gegenstände der Kunst 
sein Gutachten abzugeben und, auf Verlangen der erstgedachten Behörden, geeignete Subsjecte 
zu Zeichnenlehrern an öffentlichen Insiikuten vorzuschlagen, oder deren Prüfung sich zu un- 
terziehen hat.
	        
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