(NXI. )
Civilstaatsdiener — bei Dienern, welche nicht im Sinne des Gesetzes vom 7ten
März 1835 angenommen worden sind, ist die Verpflichtung,
nach Maasgabe der unter B angeschlossenen Eidesformel, zu
bewerkstelligen
– bei blosen Acceßertheilungen noll die unter c befindliche Eides-
formel in Anwendung kommen
—- dtemchnBezugauserpsicchtungen wirklicher Staatsdie-
ner vorgeschriebenen Förmlichkeiten sollen auch bei Verpflich-
tungen der sonst für eine öffentliche Verwaltung angenomme-
nen Diener in Obacht genommen werden
— — deren Beitraͤge zum Staatspensionsfonds,
sionsfonds.
TLommando's, s. Ordonnanz.
Commt sarien bei der Landrentenbankverwaltung, s. Landrentenbriefe.
Gowm'- nalaorde — die Beschränkung der Dienstpflichtigkeit dabei auf die
Zeit bis zum erfüllten 45sten Lebensjahre betr.
Concursfatle —. Uiebereinkunft mit den Schweizer-Cantonen wegen gleicher
Behandlung der beiderseitigen Staatsangehoͤrigen dabei, s.
Schweizer-Cantone.
Confirmation — Bestimmungen über die Zeit, von welcher an Kinder dazu
gelassen werden konnen
s. Staatspen-
D.
Diener, welche zu einer öffentlichen Verwaltung, nicht aber im Sinne des Ge-
setzes om 7ten März 1835 angenommen worden sind, — deren
Verpflichtung
Dienstpflichtigkeit — diese wird in der Commmunalgarde auf die Zeit bis
zum erfüllten 45sten Lebensjahre beschränkt
Dismembrationen in der Oberlausitz — die Höhe der dabei zu bedingenden
Nauchsteuerbeiträge betr., s. Oberlausit.
Dispensatorium, allgemeines, — Einführung einer zweiten Auflage davon in hie—
sigen Landen, unter dem Titel: Pharmacopoea Saxonica
Donativgelder — deren Entrichtung 1837 — 1839, . Steuern und Abgaben.
Drathwerke — werden kuͤnftig vom Ministerio des Innern beaufsichtigt
Dresden, Stadt, s. Eisenbahncompagnie.
E.
Ehrenrechte der Buͤrger, s. Staͤdteordnung.
Eid der Civilstaatsdiener und anderer in oͤffentlichen Functionen stehenden Per—
sonen, s. Civilstaatsdiener.
Einebnung von ungangbaren Halden, s. Berg= und Schlackenhalden.
Eingangszoll — dessen Ermäsigung bei gewissen Erzeugnissen von Hannover,
Oldenburg und Braunschweig, s. Verträge.
Einquartierung, (. Ordonnanz.
Eisen= und Stahlgattungen — deren Verzollung, (. Zolltarif.
Tag.
2 Nov.
e
*
W
Seite.
99u. 101
99 u. 102
100
131
99 fg.
131
Paragr.