Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

(116) 
50.) Landtagsabschied 
für die Ständeversammlung des Jahres 1836 bis 1837; 
vom Zten Deceriber 1827. 
Wan, Friedrich August, von GO### Gnaden König von 
Sachsen 2c. 2c. 2c. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem Wir am 13ten November vorigen Jähts den in Gemäeheit der Der- 
fassungsurkunde 9 115 einberufenen zweiten ordentlichen Landtag eröffner, denselben aber 
nach Vollendung der ihm obgelegenen vorzüglichsten Arbeicen nunmehro zu schliessen Ung 
bewogen gefunden haben, so ereheilen Wir, der Zusage im 6 119 der Verfassungsur- 
kunde entsprechend, Unsere Eröffnungen und Eunrschliessungen darauf durch gegen- 
wärtigen Landtagsabschied. 
Von den bei diesem Landtage berathenen 
I. Vorlagen an die Stände 
sind 
A. 
mehrere, unker Berücksichtigung der von den getreuen Ständen deshalb an Uns gerich- 
keten Anträge, durch erlassene Gesetze oder Verordnungen bereits zur Ausführung ge- 
lange; namentlich ist dieß geschehen, in Berreff 
1) der provisorischen Abgabenerhebung im Jahre 1837, durch das Gesetz vom 
14ten December 1836; 
2) des Beginns der Amorktisation und Wegfalls einiger zeitherigen Beschränkun- 
gen bei der tandrentenbank, durch die Verordnung vom ten März 1837, und 
3) der Tilgung und Verzinsung der Staatsschulden, durch die Berordnung vom 
23sten März 1837, hinfschrlich deren zugleich das Decret vom 20sten März 1837 
Unsere Genehmigung der übrigen in der ständischen Schrift vom 144ten desselben Mo- 
nats ausgesprochenen Wünsche enthält; ferner hinsichrlich 
4) der Religionsübung der Juden und des für diesen Endzweck ihnen zu gestak- 
tenden Erwerbs von Grundeigenthum, durch das Gesetz vom 18cen Mai 1837, wo- 
bei zugleich dem in der ständischen Schrift vom 29sten April 1837 gestellten Anerage, 
auf Abstellung der in Dresden und teipzig hergebrachten besonderen Abgaben der Ju- 
den an öffentliche Cassen und die christliche Geistlichkeit, Statt gegeben und das desbalb 
Erforderliche angeordnet worden ist; hiernächst in Berreff 
5) der Erwerbung von Bauerngrundstucken, durch das Gese vom 1 31en Juni 
1837;
	        
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