Residieren — Rettungshäuser.
Serebalt, Bestimmung im Augsburger
Religionsfrieden von 1555, wonach jeder
Geistliche, welcher zur evangelischen Kirche
übertreten würde, auf sein Amt verzichten
sollte, ward trotz des Widerstands der protestantischen
Stände in den Reichsabschied
aufgenommen, aber nur in Süd= und
Westdeutschland beachtet.
In militärischer Beziehung versteht
man unter Reserve die für den Kriegsfall
und für den Notbedarf bereit gehaltenen
Truppenmassen (s. Ersatzwesen).
Reservefonds ist derzur Deckung etwaier
Verluste vorbehaltene Vermögensbestono,
für den ein besonderes Reservefondskonto
geführt wird; namentlich
bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften
üblich und notwendig.
Residieren (lat.), #einen ständigen
Aufenthalt haben, besonders von fürstlichen
Personen; daher Residenz (v. lat.
residentia), fester Aufenthaltsort des
Staatsoberhaupts und der höchsten Behör
den, in der Regel die Hauptstadt (Residenzstadt)
des Landes. Dann versteht
man darunter auch den Aufenthalt eines
kat holischen Geistlichen in seinem Kirchsprengel,
welcher, eingerissenen Mißbräuchen
zu steuern, vom Tridentiner Konzil
allen fungierenden Kirchendienern zur
Pflicht gemacht ist, besonders den Bischöfen,
Stifts= und Ordensobern und Pfarrern.
Resident (Ministerresident)
ist auch der Amtstitel einer gewissen Klasse
der Gesandten (s. d.).
RKeskribieren (lat.), schriftlichen Bescheid
erteilenz. Reskript, schriftlicher
Bescheid, namentlich die Verfügungen
und Erlasse der Oberbehörde im Gegensatz
zu den Dekreten der Unterbehörden.
Resolvieren (lat.), einen Beschluß,
eine Entschließung fassen; Resolution,
Beschluß, Entscheidung einer Behörde;
im politischen Sprachgebrauch Meinungsäußerung
einer Abgeordnetenversammlung,
welche einen Einfluß auf die Regierung
ausüben soll; auch zur Bezeichnun
Resultats von Beratungen,
welches in Form eines Beschlusses festgestellt
wird, überhaupt gebräuchlich.
Kessort (franz., spr. fför), Springfeder;
Fach, Geschäftskteis einer Behörde (s.
491
Kompetenz); ressortieren, in einen
gewissen Gesckästerreio. Feöören.
Restanration (lat.), Wiederherstellung,
in politischer Beziehung die Wiederherstellung
eines frühern Zustands, z. B. die
Wiedereinsetzung einer durch Revolution
vertriebenen Dynastie, besonders die der
Stuarts (1660) und der Bourbonen (1814
und 1815); Restaurationsepoche, die
Ft vom ersten Pariser Frieden bis zur
ulirevolution 1830, als die Zeit reaktionärer
Politik der Kabinette.
Restituieren (lat.), wiederherstellen,
wiedererstatten; Restitution, Wiederherstellung;
Restitutio in integrum,
Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand (s. d.).
Retinieren (lat.), zurück-, vorenthalten;
Retention, Vorenthaltung; Retentionsrecht,
Zurückbehaltungsrecht,
die Befugnis, eine fremde Sache so lange
zurückzubehalten, bis die mit der auf die
Herausgabe der Sache gerichteten Forderung
zusammenhängenden Gegenansprüche
befriedigt sind.
RKetorguieren (lat., zurückdrehene),
erwidern, eine Retorsion l d.) anwenden.
Ketorsion (lat.), die Erwiderung nachteiliger
Anordnungen der einen Staatsregierung
durch jene gleichfalls benachteiligende
Maßregeln seitens einer andern.
Die R. ist der Veranlassung und dem
Zweck nach mit den Repressalien K d.)
verwandt, unterscheidet sich aber insofern
von ihnen, als letztere die Erwiderung
einer ungerechten Handlung mit einer
gleichen sind, während die R. sich nur
gegen eine unbillige Maßregel des andern
Teils richtet. Die R. hält sich daher an
und für sich innerhalb der Grenzen eines
rechtlich zulässigen Verfahrens. Als Retorsionen
werden z. B. gebraucht die Entziehung
von Vergünstigungen, welche den
Unterthanen des andern Staats eingeräumt
waren, und die Auflegung von
Eingangszöllen HKetorsionszöllen)
auf dort erzeugte Waren.
Rettungshäuser, Anstalten zu dem
Zweck, verwahrloste Kinder zu bessern und
“. bilden, in Deutschland zuerst von Felenberg,
Pestalozzi und Joh. Falk errichtet.
Bekannt ist besonders das Rauhe Haus in