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Tag. Seite. Paragr,
Ständischer Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschuldencasse während
der gegenwärtigen Finanzperiode, s. Staatsschuldencasse.
Stahlgattungen — deren Verzollung, s. Jolltarif.
Statuten der Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie — deren Bestätigung betr 20 März 26 fg.
Stempelsteuer — Erläuterungen und Abänderungen einiger Bestimmungen
wegen derselben, s. Abgaben — Straf= und Versorganstalten.
Steuern und Abgaben — gesetzliche Bestimmungen über deren Aufbringung
in den Jahren 1837, 1838 und 1839 in hiesigen- Landen 28 Nov. 111 fg.
— specielle Vorschriften in Bezug auf Entrichtung und Erhebung dersel—
ben in den Jahren 1838 und 19929S .... 29 Nov. 113 fg.
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und zwar:
— die Schock= und Quatembersteuern, ingl. die Cavalerieverpflegungsgel-
der sollen nach Maasgabe der unter O beigefügten Repartition
entrichtet werden — in gleicher Maase sind die Accisgrundsteuern
vorschriftmäsig einzurechnen ... -- 113 u. 115 1
— als Entrichtungs= und Erhebungs stermine sind der 15te Mai und 15te
November festgese t. -- 114 2
— die Donativgelder sind nach dem uͤbl lichen Ehehungsfufe in den si—
herigen Terminen abzuliefen : = - 3
— alle wegen Erhebung derselben besichende ns bleiben in
Kraft —. 22 ང„ " - - 4
— sind von den Untereinnahmen zu gehöriger zeit und in den gesetzlich
annehmbaren Geldsorten einzuliesfen *“ -2 - 5
— deie desfallsigen Reste aus früheren Jahren sind einzuziehen : - 6
— bei Ouatembersteuern haben die Communen die aufhabenden Qua-
tembercontingente vollständig abzuführen und zu vertreten 2Z - 7
— wegen deren Aufbringung in der Oberlausitz soll das Noͤthige noch
verfügt weden 8
Steuerschulden, Zprocentige, — Bekanntmachung uͤber Tilgung und Ver—
zinsung derselben von der Anleihe des Jahres 1830, und des in
letztere mit aufzunehmenden Rächsands der Anleihe vom Jahre
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1807 « 2 · e 4 4 4 2 4 · * · o 21 Maͤrz 45 fg.
Dazu ein Tilgungsplan unter □ %% „ 48 f9.
Steuervergehen — Untersuchungsverfahren dabei, (. A-bgaben.
Straf= und Ve rsorganstalten, allgemeine, — deren Befreiung von der
Papier-Stempelsteuer ber. ... 11 Maͤrz 24
— gesetzliche Bestimmungen uͤber die veränderte Bestimmung gewisser,
der Hauptcasse derselben zeither gewidmeten Zuflüsee. 26 Juni 69 fg.
und zwar:
— die Innungsbeiträge werden, vom Asten Januar 1837 an, den be—
treffenden Innungen erlassen = - 1 u. 2
— die Einsammlung von Almosengeldern auf den Yoststationen soll tiuf
tig in Wegfall gelangen . .. -.. - - -
— die Geldstrafen, Strafgelderantheile und Confscationsbetrge sind an
die betreffenden Ortsarmencassen, und im Landkreise der Oberlausitz
an die dasige Criminalcasse abzugeben : „ - 3