Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

15.) Verordnung, 
die Veröffentlichung zweier, vom ständischen Ausschusse zu Verwaltung der 
Staatsschuldencasse erlassenen Bekanntmachungen, ingleichen der, von 
der Ständeversammlung veranstalteten neuen Wahl 
dieses Ausschusses betreffend; " 
vom 23. März 1837. 
Nachem, unter Allerhoͤchster Genehmigung und mit Zustimmung der jetzigen 
Ständeversammlung, von dem ständischen Ausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden— 
casse nicht nur unterm 21. dieses Monaks eine Bekanntmachung, die Tilgung und Ver- 
zinsung der 3procentigen Steuer schulden der Anleihe des Jahres 1830, und des in 
die letztere mit aufzunehmenden Rückskands der Anleihe vom Jahre 1807 betr., sondern 
auch unterm 22. dieses Monats eine dergleichen, die Kündigung der dem Königreiche 
Sachsen zur Vertretung verbliebenen, bis jetze zur Verzinsung nicht angemelderen un- 
verwandelten Kammer= und Generalaccisscheine betr., erlassen worden ist, so werden beide 
— Bekanntmachungen nebst dazu gehörigen Beilagen sub O. und D. nachstehend zu Jeder- 
AI 
manns Wissenschaft abgedruckt, und haben Alle, die es angeht, sich hiernach gebuͤhrend 
zu achten. 
Demnächst wird, in Gemäsheit des &. 17. des Gesetzes vom 29. September 1834, 
die Einrichtung der Staatsschuldencasse berr., andurch zur öffentlichen Kenneniß gebrachr, 
daß die jetzt versammelten Stände, bei der von ihnen veranstalreken neuen Wahl des ob- 
gedachten Ausschusses für die Dauer der gegenwärtigen Finanzperiode 
a.) zu ordentlichen Mitgliedern: 
den 
Bürgermeister Hübler, 
Bürgermeister D. Deutrich, aus der ersten, 
wirkl. Geheimen Rath von Minkwitz, 
Jeiger 
Kaufmann Meisel, aus der zweiten Kammer, 
Stifteverweser von Kiesenwetter,
	        
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