Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

("vIII.) 
— 
Ablösungsrenten — das Verfahren der Gerichtsbehörden, wenn dieselben 
durch Capitalzahlung abgelöset werden, ber. 
— koͤnnen an den Berechtigten ausgezahlt werden, wenn derselbe 
durch ein, von der Hypothekenbehoͤrde des berechtigten Grundstuͤcks 
ausgestelltes Zeugniß darüber sich ausweiset, daß die Ueberlassung 
des Rentencapitals an ihn unbedenklich erfolgen könne .. 
— sind, wenn der Berechtigte ein solches Zeugniß nicht beibringt, 
zum Depositum zu nehmen — die weiteren desfallsigen Veranstal- 
tungen sollen der Hypothekenbehoͤrde des berechtigten Grundstuͤcks 
überlassen bleiben ...... 
— s. Gebuͤhren — Landrentenbank. 
— — Lehngeld- — — deren Ueberweisung an die Landrentenbank 
betr. . .. ..... 
Abschlagszahlungen an die Landrentenbank, s. Landrentenbank. 
Abtretung des Grundeigenthums zu Erbauung neuer Eisenbahnen, s. Eisenbahnen. 
Abzugsrecht — Bekanntmachung der über gegenseitige Aufhebung desselben 
zwischen den Königl. Regierungen von Sachsen und den Niederlan= 
den getroffenen Uebereinkuuit:t: . 
Hierzu die Erklärung vom Zten October dieses Jahres 
— dabei ist Seite 107, statt der Worte: „die Auswechselung der Ra- 
tifcationen“ zu lesen: „die Auswechselung der Declarationen 
Aceisgrundsteuern — deren Entrichtung 1837—1839, f. Steuern und Ab- 
gaben. 
Aequivalente für den trank= und biersteuerfreien Tischtrunk, s. Tischtrunk. 
Almosensammlungen auf den Hoststationen zum Besten der Straf= und 
Versorganstalten fallen künftig weg, s. Straf= und Versorganstalten. 
Amortisation der Rentenbriefe, s. Landrentenbank. 
Anbau, neuer, — die Höhe der von derartigen dismembrirten Parcellen in der 
Oberlausiq zu bedingenden Rauchsteuerbeiträge betr., s. Oberlausitz 
Anleihen der Jahre 1807 und 1830 — deren Tilgung und Verzinsung, s. 
Staatsschuldencasse. 
Apothekergewicht, s. Medicinalgewicht. 
Arzneien — Vorschriften über deren Anschaffung und Zubereitung, (. Pharma- 
copoen Sakxonica. 6 
Aufgangstermin — den diesjährigen für die Niederjagd in einigen Landes- 
theilen betr., s. Jagd. 
Augusteische Stiftung — deren künftige Verwendung, s. Prediger-Wittwen- 
und Weisencasse. 
Ausschuß, ständischer, — dessen Mitglieder zu Verwaltung der Staatsschulden- 
casse während der gegenwärtigen Finanzperiode, s. Staatsschuldencasse. 
Auswerfen des Schnees auf den Chausseen ....... 
— soll künftig mit 6 Pfeunigen fuͤr jede Arbeitsstande gelohnt werden 
B. 
Bauergrundstücke — gesebliche Bestimmungen über deren Erwerbung 
und zwar: 
  
Tag. 
31 Juli 
lr 
10 Nov. 
15 Nov. 
28 Sept. 
13 Juni 
Seite. 
75 fg. 
110fg. 
107 fg. 
108—109 
228 
94 
67 fg. 
  
  
Paragr.
	        
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