Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

(53 ) 
Geseh-und Verordnungsblakt 
für das Konigreich Sachsen, 
Atles Stück vom Jahre 1837. 
  
  
  
16.) Bekanntmachung, 
die von der Oberlausitz in dem Jahre 1837 aufzubringenden Staats- 
abgaben betreffend; 
vom 29sten März 1837. 
Jn dem Gesetze, die Erhebung der Steuern und Abgaben fuͤr das Jahr 1837 betref— 
send, vom 14 December 1836, sind § 1, II, rücksichtlich der in der Oberlausitz beson— 
ders aufzubringenden Abgaben, die nähern Bestimmungen hierüber den noch zu erlassenden 
besondern Steuerausschreiben vorbehalten worden. 
Nachdem nun diese Steuerausschreiben mit Genehmigung des Finanz-Ministerü von 
den Ständen der Oberlausitz an Land und Städtem inzwischen erlassen und die im heurigen 
Jahre aufzubringenden Staatsabgaben in der Maase, wie aus der Beilage unter O zu 
ersehen ist, auf die einzelnen Monate vertheilt worden sind; so bringt das Finanz-Ministe- 
rium solches hiermir zur öffenrclichen Kenntniß, und es haben sich Alle, die es angeht, dar- 
nach zu achten. 
Dresden, am 29 März 1837. 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. 
Schnabel. 
1837. 8
	        
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