Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

( 64 
C. 
Verzeichniß 
der auf das Jahr 1887 den Jahresbeiträgen zum Staatspensionsfonds unter- 
liegenden reinen Dienstgenüsse der bei W. M (inser. die Behörde,) angestellten 
  
  
  
  
  
Staatsdiener. 
Reines Maasstab des 
Fort— bzu 
* .- Diensteinkommen Abzugs, je nach 
laufende Name und Dienststelle. am Schlusse des dem vollen Anmerkungen. 
Nummer. rdem oder halben 
Jahres 1836. Betrage. 
etc. eic etc. etc. 
Kreisqirecicon zu N. W. 
etc. etc. erc. 
58. V. VN. Secretœir 800 — — voll. 
etc. elr. eic. 
60. W. W. Registraton 400 — — voll. indem durck die vrom 
Juli d. JI. an beuilligie 
Genhaltserhöstung bis auf 
etc. ekc. etc. 450 Thlr. — —, in Heær- 
bindung mit der ęchon 
» früher Statt gefundenen 
68. W. W. Canalis: 420 — — zur Hiülfte. Fersetzu#ng in etne andere 
Stelle, dié bisherige Er- 
mũsigung auf dic Hülfte 
des gesetælichen Leitrags 
1.) Ist im Laufe des Jahres eine Veraͤnderung eingetreten, vermoͤge 
  
  
  
  
Anmerkungen: 
  
in Wegfull hommt. 
deren ein Staatsdiener 
auf die § 48 des Staatedienergesetzes nachgelassene Ermäsigung nicht weiter Anspruch 
zu machen, sondern den Jahresbestrag forkan nach dem vollen Satze zu leisten hat, s0 
ist der Grund des Wegfalls der zeitherigen Ermäsigung in der Colonne „Anmerkungen“ 
mit anzugeben. 
2.) Da, wo der reine Oienstgenuß nur provisorisch auszuwerfen gewesen, ist Solches eben- 
falls in einer Anmerkung zu erwähnen. 
  
Letzte Absendung: am 6ten Juni 1837,
	        
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