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Geld — Anwendung der im § 1 gegebenen Bestimmung auf die im Privat-,
Handels= und Gewerbsverkehr vorkommenden Zahlungen . .
— Ausnahmen von den im 9 1 enthaltenen Bestimmungen
— Strafen, wenn das Conventionsgeld nach einem höheren Course veraus-
gabt wird . . . . . . .
— Bestimmungen uͤber Zahlungen von Forderungen, welche in ungangbaren
Munzsorten contrahirt worden sind . .
— Zeitpunct, von wo an dieses Gesetz in Kraft rritt
Gemeinden — Kirchen- und Schul-— deren Verpflichtung zu Aufbrin-
gung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes,
s. Parochiallasten.
Gerichte = Patrimonial= — — deren Abtretung an den Staat betr.,
s. Datrimonialgerichte.
Gerichtsbank — deren Besetzung betr., f. Untersuchungssachen.
– deren Besetzung in Untersuchungssachen bei Patriwonkalgerichten auf
dem Lande .
Gerichtsbarkeit uͤber das Koͤrialiche Haus/ s Hausgeseßß.
Gerichtsobrigkeiten — dieselben sollen die bestehende Vorschrift wegen An-
legung und Unterhaltung der Localrentencataster, der Journale
über eingehende Ablösungsrenten und der Individualrentenregister
künftig in genauere Obacht nehmen .
Gerichtsstand bei geringeren Vergehungen, s. Untersuchungssachen.
Gerichtsverwalter, s. Patrimonialgerichtsverwalter.
Gesammtministerium — erhält Auftrag, während der Abwesenheit Sr.
Königl. Majestät im Auslande, die Nelerungsgeschäfte in hicsigen
Landen zu verwalten .
Geschlechtsvormundsch aft, welche auf vbrizteiicher Bestätigung brrite
wird aufgehoben
— Aufhebung der desfallsigen fruͤheren gesetzüchen Bestimmungen .
— Bestimmung, auf welche Frauenspersonen obige Vorschriften nicht
anwendbar sein sollen .
— Obige Bestimmungen treten vom 1sten März 1838. an in Wirk-
samkeit . .
Geständniß — Bestimmung, daß. wenn u auch doset- ermangele, die ordent-
liche gesetzliche Strafe eintreten soll, s. Untersuchungssachen.
Gewerbe — Preisaufgaben fuͤr deren Befoͤrderung
Gewerbe= und Dersonalsteuergeseß vom 22sten November 1834 —
fernerweite Erganzungen und Abänderungen hierzu,
und zwar:
zu Tarif A .
zu§6,Aund 20. Gewerdestever .
zu § 35. Personalsteuer .
— — — hierbei ist Seite 483, Zeile 2 v. u. statt „VPerord-
nung vom 272s#ten November 1835“ zu lesen: „Ver-
ordnung vom 25sten November 1835.“ .
Gewerbe= und Personalsteuerrevision für das Jahr 1839
Tag.
8 Jan.
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8 Jan.
2 Febr.
8 Jan.
8 Jan.
2 Febr.
13 Dec.
16 Nov.
17 April
M
M
*dR
1 März
6 Dec.
Ku n½½
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19 Nor.
Seite.
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482 fg.
483 fg.
484 fg.
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