Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

( XIXX ) 
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Handdienste — fallen künftig bei Aufbringung der Kirchen= und Schulbe- 
durfnisse weg, s. Parochlallasten. 
Handelgsgericht zu Leipzig — dessen Erkenntnisse sollen auch von Gerichten 
außerhalb Leipzig vollstreckt werden 
das frühere Vollstreckungsverfahren bleibt dabei in Kroft 
Handgelöbuiß — deffallsige Entsassung der in Untersuchung befangenen, 
DPersonen 
Verwarnung dabei — Befugnis des Orterichters, dem desfalls Ent— 
lassenen eine zeitliche Entfernung von seinem Wohnorte zu gestatten 
Strafen bei Verletung desselben, f. Untersuchungssachen. 
Hausgesestz, Königliches, vom 30sten December 1837 
Publicationsverordnung desselben 
I. Abschnitt. Bildung des Königlichen Haufcs, Titel und Nang 
der Mitglieder desselben 
II. Abschnitt. Aufsicht des Königs über die Mitglieder des Ko. 
niglichen Hauses 
III. Abschnitt. Heirathen der Prinzen und Hiwessnen des 
Königlichen Hauses . . 
IV. Abschnitt. Thron= und Erbfolge 
V. Abschnitt. Appanagen, Aussteuer und Wihun 
VI. Abschnitt. Secundogenitur . 
VII. Abschnitt. Privatvermoͤgen der Glieder des söollch on 
ses und Erbfolge in dasselbe . 
VIII. Abschnitt. 
schaften . 
IX. Abschnitt. Gerichtsbarkeit uͤber das Königliche Haus . . 
Heilgstketkkkbei sogenanute, — deren Veschrünkung in hiesigen Landen 
etr. . 
Hierzu ein Schema zu einem desfalls auszustelenden ieut= 
lichen Zeugnisse unter O 
Hennersdorf = Groß= = s. Groß-Dennersdorf. 
Hubertusburg, Arbeitshaus und resp. Landesgefängniß, — Gerichtsbehörde 
dafür, s. Criminalgesetzbuch. 
s. Weibliche Sträflinge. 
Hül fsvollstreckongen in Mobilien — Verfahren dabei 
Personen, welche dieselben vollziehen sollen . 
Ertheilung einer schriftlichen Justruction au dieselben 
Anzeige über den Erfolg der Expedition 
Ermessen des Gerichtsdirigenten, dabei eine 2 befaͤhigte e 
son zuzuziehen . 
Hülfsvollstreckung in privatrechtlichen Srreitigkeiten, s. Vollstreckung. 
Hypotheken, ungeloͤschte alte, — die Beschränkung der Edictalvorladungen 
wegen derselben bei Ablösungen betr. . . . 
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Jagd, niedere, — den dießjaͤhrigen Aufgangstermin dabei betr. . „J 
Jahresanzeigen uͤber die geistliche Amtsführung — sind nach Anleitung 
des Schemas unter ) bei der betreffenden Kreisdirection einzureichen 
Von der Regierungsverwesung. und den Vormund- 
  
Tag. 
19 Febr. 
28 Febr. 
4 April 
* 
9 Febr. 
2 
4 7 
—.— 
Möädau 
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14 Juni 
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10 Aug. 
4 Sept. 
3 Sept. 
D4 
61 u. 
  
61 
62 
62 
62—66 
66 u. 67 
68 
68 u. 69 
69 
477 fg. 
479 
33 fg. 
392 
408 
409 u. 412 
3* 
  
8— 13 
14 u. 15 
16—41 
42—51 
55—60 
61—74 
75—78
	        
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