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DH4.) Deeret
wegen Bestätigung der Verfassungsartikel des Actienmaschinenbau= Vereins
zu Uebigau;
vom 12ten December 1838.
D.# Ministerium des Innern hak, im Einverständnisse mit dem Justizministerio, dem
zu Begründung einer Maschinenbauanstalt zu Uebigau zusammengetretenen Accienmaschinen-
bau-Vereine, in Folge des von den gewähleen Direckoren desselben, Johann Andreas Schu-
bert und Gen. geschehenen Ansuchens, die gebetene Bestätigung auf Grund des mie einge-
reichten Entwurfs der Verfassungsartikel der genannten Gesellschaft ertheill, und will, daß
dem Inhalte dieser Artikel allenthalben auf das Genaueste nachgegangen werde.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
ertheile, und von mir, dem Scaatsminister des Innern, unter Beldruckung des Siegels
des Ministerii des Innern, eigenhändig vollzogen worden.
Dresden, am 1 26en December 1838.
Ninisterium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Stelzner.
’95,.) Verordnung,
die Besetzung der Gerichtsbank in Untersuchungssachen bei Patrimonial=
gerichten auf dem Lande betreffend;
vom 13ten December 1838.
R, Friedrich August, von GOTTES Gnaden Koͤnig von
Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. finden Uns veranlaßt, Folgendes zu verordnen.
Es ist wahrzunehmen gewesen, daß in Untersuchungssachen bei Beurtheilung über die
gegalitär der besetzten Gerichrsbank verschiedenartige Ansichten der erkennenden Behörden
und Zweifel darüber stat# gefunden haben, ob bei Paerimonialgerichten auf dem Lande
in Abwesenheit des Gerichetsverwalters die Gerichtsbank gültiger Weise durch einen Actuar
oder verpflichteten Protocollancen nebst dem Dorfrichter und Zwei Gerichtsschöppen besetzt
werden könne, wenn der Actuar oder Protocollane nicht mic dem Richtereide belegt ist.