Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

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MÆ 30.) Decret 
wegen Bestaͤtigung der Statuten der Brauereigesellschaft zu Medingen; 
vom 21sten Maͤrz 1839. 
Da- Ministerium des Innern hat, im Einverstaͤndnisse mit dem Justizministerio, den 
Statuten der auf Actien gegruͤndeten Brauereigesellschaft zu Medingen die von dem Di— 
rectorio und dem Ausschusse der letzteren nachgesuchte Bestaͤtigung dergestalt ertheilt, daß 
den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Hierüber ist dieses 
Decret 
ausgefertigt und von mir, dem Scaalteminister des Innern, unter Beidruckung des Mini- 
sterialstegels, eigenhändig vollzogen worden. 
Dresden, den 21sten März 1839. 
Ministerium des Innern. 
  
  
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. 
Demuch. 
  
V’ 31.) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Actienvereins für das Steinkohlenwerk 
zu Gittersee; 
vom 21sten Maͤrz 1839. 
Da- Ministerium des Innern hat, auf Ansuchen des Directorii und des Ausschusses des 
Actienvereins fuͤr das Steinkohlenwerk zu Gittersee, den fuͤr diesen Actienverein entworfe—- 
nen Statuten sammt dem dazu gehoͤrigen Nachtrage, im Einverstaͤndnisse mit dem Justiz— 
ministerio, die gebetene Bestaͤtigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen 
Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Urkund ist hierüber gegenwärtiges 
Deeret
	        
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