Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(∆ 115) 
B. Für Tabak. 
Im Großherzogthum Hessen. In Preußen, Kurhessen und Waldeck. 
Steinhen Hanau. 
- Hanau. 
Offenbach . Esr 
Rödelheim . .. ....Bockenheim. 
. ..Mainkur. 
Abel« x DHeiltgenstck. 
Heldenbergen MWMWWindecken. 
Landenhausen Slroßenlüder. 
Eiiaaa . Lingelbach. 
Eudorf . .. Edchpcoͤcksbach. 
Loller Eitchertshausen. 
Gladenbach. WLillershausen. 
Rennerkehausen DDPRieddenau. 
Bromskirdhen ppeallepberg. 
Wallan..w CLaasphe. 
Gießen 
Heuchelblben 
Hleilinden J( Wetlar. 
Pohlgnss . 
Binggeg Bingerbräücke. 
Planng .... .. 
Bosenheim . .T..... Kreuznach. 
Hackenhhen . 
Friedbcrg.............Dorheim. 
  
II. Abtheilung. Durchgangsstraßen durch Preußen, Kurhessen und Waldeck, 
auf welchen Wein, Branntwein und Tabak bei Versendungen aus einem 
Theil des Großherzogthums in den andern durchgefuͤhrt werden kann. 
1) Von Altwiedermus uͤber Hanau und Mainkur nach Offenbach; 
2) von Heldenbergen uͤber Windecken und Hanau nach Steinheim; 
3) von Heldenbergen uͤber Windecken und Mainkur nach Offenbach; 
4) von Lollar 2c. über Sichertshausen und Willershausen nach Gladenbach; 
5) von Lollar r2c. über Sicherkshausen und Brungershausen nach Buchenau 2c.; 
6) von Follar 2c. über Sichertshausen und Schreufe, und von da im Waldeck'schen Gebiete, 
ohne einen Ort zu berühren, nach Niederorke 2c. in den Bezirk Pöhl; 
7) von Rennertehausen über Röddenau und Schreufe, und von da im Waldeck'schen Gebiete, 
ohne einen Ort zu berühren, nach Niederorke in den Bezirk Vöhl; 
1839. 20
	        
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