Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

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Der unterzeichnete bescheinigt andurch, daß die auf der Rückseite bemerkte Ladung heute den 
21ten April 1833 richtig eingelegt und hierauf die zu diesem Abfuhrschein gehörige Ouit- 
tung im Betrage von . . Fl. . . . Kr. von ihm vollzogen, an den Einleger abge— 
geben worden ist. 
Worms, den ELsten April 1833. ½ 
Ortseinnehmerei, 
Lauer.
	        
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