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Lohnfuhrwes en — ecinige auf Beförderung desselben bezügliche Vorschriften betr.
—. Aufhebung des zeitherigen Verbots, die mit Erxtrapost ankom-
menden Reisenden nur nach Verlauf einer gewissen Frist durch Lohn-
fuhren weiter zu befoͤrdern..
— Ertheilung von Concessionen zur regelmaͤßigen Personenbefoͤr—
derung von einem Orte zum anden:
Hierzu ein Tarif über das an die Postcasse zu entrichtende Con-
cessionsgeld, untr Q.. . .
— — die Einstellung der Untersuchungen, welche entweder wegen
angeschuldigter Beforderung von Ertrapostreisenden oder wegen regel-
mäßiger Personenbeförderung zeither anhängig worden sind, betr.
M.
Mari Verkündigung, Fest, — dessen Feier im Jahre 1899
Maschinenbaucompagnie zu Chemniß, s. Chemnitz.
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Medicinalpolizci= und thierärztliche Bezirke — in der über deren
künftige Bildung erlassenen und im Jahrgange 1838 abgedruckten
Verordnung vom 27sten August 1838 ist S. 405, Zeile 6 vor
dem Worte: „fünften“ das Wort „vierten“ einzuschalten
Medicinalpolizeivergehungen, im Art. 267 des Criminalgesetzbuchs ver-
pönte, — Comnpctenz der JustizZbehörden bei Untersuchung und Be-
strafung derselhen:
Medingen — Bestätigung der Statuten der dasigen Brauereigesellschaft
Meiningen = Sachsen-— Herzogthum — den Beitritt der dasigen Regic-
rung zu den Erläuterungen und Ergänzungen der Sachsisch-Preußischen
Convention wegen Uebernahme von Ausgewiesenen bert.
Hierzu die Ministerialerkläarung vom 18ten October 18399
Metellus, Feuerversicherungsgesellschaft zu Glasgow, s. Glasgow.
Miethkurscher, s. Land= und Mietheutscher.
Militärpersonen, beurlaubte, — deren Bestrafung von Civilgerichten betr.
Mibhandlungen, von Zeltern gegen ihre Kinder verübte, — deren Bestrafung
durch die Polizeibehoree
Mobiliar= Brandversicherungsbank für Deutschland zu Leipziq, . Leipzig.
Mockrib, Ortschaft, — die Obergerichtsbarkeit dar##ber steht dem dasigen Patri-
monialgerichte, nicht aber dem Amte Leisnig ztz
Most — Cxhebung der Ausgleichungsabgaben davon, f. Ausgleichungsabgaben.
Münz-Convention der zum Zoll= und Handelsvereine verbundenen deutschen
Staaten unter .......-..
Hierzu die besondere protokollarische Uebereinkunft unter B
— Publicationsverordnung dazu. .. . . .....
Muͤnze — Courant-— s. Courantnuͤnze.
— — Scheide- — s. Scheidemuͤnze.
— — Vereins-S s. Vereinsmuͤnze.
N.
Niederlande, Koönigreich, — Bekanntmachung des von den Staaten des groͤs-
seren deutschen Zollverbandes mit demselben abgeschlossenen Handels-
vertrggss „
Hierzu der Handelsvertrag vom 2'1sten Jannar 1839, unter A
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Tayg.
13 Juli
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Febr.
Juli
März
Oct.
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Juli
Juli
Sept.
1838
30 Julll
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1839
10 Jan.
196
197
26
4— 10
10 fg.
87
88 fg.
Paragr.
II
IV
1—18