Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

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Lohnfuhrwes en — ecinige auf Beförderung desselben bezügliche Vorschriften betr. 
—. Aufhebung des zeitherigen Verbots, die mit Erxtrapost ankom- 
menden Reisenden nur nach Verlauf einer gewissen Frist durch Lohn- 
fuhren weiter zu befoͤrdern.. 
— Ertheilung von Concessionen zur regelmaͤßigen Personenbefoͤr— 
derung von einem Orte zum anden: 
Hierzu ein Tarif über das an die Postcasse zu entrichtende Con- 
cessionsgeld, untr Q.. . . 
— — die Einstellung der Untersuchungen, welche entweder wegen 
angeschuldigter Beforderung von Ertrapostreisenden oder wegen regel- 
mäßiger Personenbeförderung zeither anhängig worden sind, betr. 
M. 
Mari Verkündigung, Fest, — dessen Feier im Jahre 1899 
Maschinenbaucompagnie zu Chemniß, s. Chemnitz. 
4 4 4 4 · 4 
Medicinalpolizci= und thierärztliche Bezirke — in der über deren 
künftige Bildung erlassenen und im Jahrgange 1838 abgedruckten 
Verordnung vom 27sten August 1838 ist S. 405, Zeile 6 vor 
dem Worte: „fünften“ das Wort „vierten“ einzuschalten 
Medicinalpolizeivergehungen, im Art. 267 des Criminalgesetzbuchs ver- 
pönte, — Comnpctenz der JustizZbehörden bei Untersuchung und Be- 
strafung derselhen: 
Medingen — Bestätigung der Statuten der dasigen Brauereigesellschaft 
Meiningen = Sachsen-— Herzogthum — den Beitritt der dasigen Regic- 
rung zu den Erläuterungen und Ergänzungen der Sachsisch-Preußischen 
Convention wegen Uebernahme von Ausgewiesenen bert. 
Hierzu die Ministerialerkläarung vom 18ten October 18399 
Metellus, Feuerversicherungsgesellschaft zu Glasgow, s. Glasgow. 
Miethkurscher, s. Land= und Mietheutscher. 
Militärpersonen, beurlaubte, — deren Bestrafung von Civilgerichten betr. 
Mibhandlungen, von Zeltern gegen ihre Kinder verübte, — deren Bestrafung 
durch die Polizeibehoree 
Mobiliar= Brandversicherungsbank für Deutschland zu Leipziq, . Leipzig. 
Mockrib, Ortschaft, — die Obergerichtsbarkeit dar##ber steht dem dasigen Patri- 
monialgerichte, nicht aber dem Amte Leisnig ztz 
Most — Cxhebung der Ausgleichungsabgaben davon, f. Ausgleichungsabgaben. 
Münz-Convention der zum Zoll= und Handelsvereine verbundenen deutschen 
Staaten unter .......-.. 
Hierzu die besondere protokollarische Uebereinkunft unter B 
— Publicationsverordnung dazu. .. . . ..... 
Muͤnze — Courant-— s. Courantnuͤnze. 
— — Scheide- — s. Scheidemuͤnze. 
— — Vereins-S s. Vereinsmuͤnze. 
N. 
Niederlande, Koönigreich, — Bekanntmachung des von den Staaten des groͤs- 
seren deutschen Zollverbandes mit demselben abgeschlossenen Handels- 
vertrggss „ 
Hierzu der Handelsvertrag vom 2'1sten Jannar 1839, unter A 
4 4 4 
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. 
  
Tayg. 
13 Juli 
* 
14 
31 
21 
23 
25 
31 
21 
Febr. 
Juli 
März 
Oct. 
# 
Juli 
Juli 
Sept. 
1838 
30 Julll 
** 
- 
1839 
10 Jan. 
  
196 
197 
26 
4— 10 
10 fg. 
87 
88 fg. 
  
Paragr. 
II 
IV 
1—18
	        
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