12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
( 215 ) 4
Glasur= und Hafnererz (Alquifoux);
Gold und Silber, gemünze, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden
silberhaltigen Scheidemünze;
Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, gebrauchte
Fabrikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen
Benutzung; auch, auf besondere Erlaubniß, neue Kleider, Wäsche und Effekten,
insofern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veran-
lassung ihrer Verheirathung im Lande niederlassen;
Holz: Brennholz beim andtransporte, auch Reisig und Besen daraus, ferner
Bau= und Nutzholz (einschließlich Flechrweiden), welches zu ande verfahren wird
und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimme ist;
Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleurke und Schiffer zu ihrem
Gebrauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker mit sich führen, in-
gleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Ge-
brauch als solche geeigne# sind; dann die Wagen der Reisenden; ferner Wagen
und Wasserfahrzeuge der Juhrleute und Schiffer beim Personen= und Waaren-
transport, gebrauchte Invenrarienstücke der Schiffe, Reisegeräth, auch Verzehr=
ungsgegenstände zum Reiseverbrauch
Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial);
Milch;
Obft, frisches;
Papier, beschriebenes (Acten und Manuseripke));
Saamen von Waldhölzern;
Schachtelhalm, Schilf= und Dachrohr;
Spcheerwolle (Abfälle beim Tuchscheeren); desgleichen Fiockwolle (Abfälle von der
Spinnerei) und Tuchtrümmer (Abfälle von der Weberei);
Steine, alle behauene und unbehauene, Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Ziegel= und
Mauersteine beim andtransport, insofern sie nicht nach einer Ablage zum Ver-
schiffen bestimmt sind; Mühl= und grobe Schleif= und Wetzsteine in demselben
Falle;
Stroh, Spreu, Häckerling;
Thiere, alle lebenden, für welche kein Tarifsatz ausgeworfen ist;
Torf und Braunkohlen;
Treber und Trester.
357