(240 )
Abgabensaͤtze Für
Maaß—- nach dem 14-Thalerfuß ßrn: TDara
stab der (mit der Eintheilung des nach dem wird vergütet
Benennung der Gegenstände. Ja⅜f52 241-Guldenfuß, an Eantuer
beim i -. -.
— zollung. Eingang.Ausgang. -t AMusonng. . Bruttogewicht:
No. is.65% Rrr. öl. Kr. zi. Xr. Pfund.
b) Gemeine Töpfekwaaren, Fliesen,
Schmelzeiegel ..Cener.135
c) Einfarbiges oder weißes Fayance (10)
oder Steingut, irdene Pfeisen Cent 5
4) Bemaltes, bedrucktes, vergolde-
tes oder versilbertes Fayance oder in Kisten.
S——— ... 1Centr. 10 . . 110 13 in Koͤrben.
e) Porzellan, weißes. .. .. ... 1Centr. 10. . 1730
4) Porzellan, farbiges, und weißes mit
farbigen Streifen, auch dergleichen mit
Malerei oder Vergoldung SCene25 433 45 " 3 n Asten,
8) Fayance, Steingut und anderes Erd—
geschirr, auch weißes Porzellan und «
Email in Verbindung mit unedlen
Metallen 1 Centr.1l *
h) Dergleichen in Verbindung mit Gold,
Silber, Platina, Semilor und anderen 22 in Kisten.
feinen Metallgemischen, ingleichen alles 13 in Körben.
uͤbrige Porzellan in Verbindung mit
edlen oder unedlen Metallen .. . . 1Centr. 50 . . .88730
39 Vieh:
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel1 Stück. 5 2 20
10
b) Ochsen und Stierere 1 StücklEckk. 45
Anmerk. Pferde u. andere vorgenannte Thiere
sind zollfrei, wenn aus dem Gebrauche der
von ihnen beim Eingange gemacht wird, über- Ü
zeugend hervorgeht, daß sie als Zug= oder Last-
thiere zum Angespann eines Reise= oder Fracht-
wagens gehören, oder zum Waarentragen die-
. nen, oder die Pferde von Reisenden zu ihrem
Fortkommen geritten werden müssen.
Fohlen, welche der Mutter folgen, gehen
frei ein.
o nee1 55 5 15