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10.) Bekanntmachung
vom öten Februar 1839.
Den Ministerio des Innern ist von den Directoren der Feuerversicherungsgesellschaft
„Metellus“ zu Glasgow, — welche zu Annahme hierlaͤndischer Versicherungen, besage der
Bekanntmachung vom 29sten Juni vorigen Jahres (Gesetz= und Verordnungsblatt von
1838, S. 386) Concession erhalten hatte, — unterm 21 sten vorigen Monats angezeigt
worden, daß sie die Uebernahme von Feuerversicherungsgeschäften einzustellen beschlossen
hätten und mit der Feuerversicherungsanstalt „Phönix“ zu éondon übereingekommen wären,
daß sämmtliche mit der Metellus-Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen von dem
Phönix-Vereine übernommen und den Versicherten gewährleistet würden, sowie, daß in
Folge dieser VBeränderung die den Kaufleuten Schömberg, Weber & Comp. zu ceipzig als
Agenten für die Metellus —Gesellschaft, unterm 10ten April 1838 ertheilte Vollmacht
mit dem 28sten dieses Monats erlösche.
Wie nun hierdurch die eingangserwähnte Concession sich erledigt und fernere Ver-
sicherungen bei der Metellus-Gesellschaft nichr stattfinden können; so wird solches hiermir
öffentlich bekannt gemacht.
Dresden, am 5ten Februgr 1839.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Kuhn.
Letzte Absendung: am 16ten Februar 1839.