Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(26) 
M 140 Verordnung, 
die Feier des Festes Mariaͤ Verkuͤndigung im Jahre 1839 betreffend; 
vom 14ten Februar 1839. 
Dee Fest Mariä Verkündigung fällt in gegenwärtigem Jahre auf den Montag in der 
Charwoche. 
Es ist daher zu Vermeidung des hierdurch entstehenden Zusammentreffens mehrerer 
Feiertage zu derselben Zeit von unterzeichneten Ministerien, mit Zustimmung der übrigen 
in Evangelicis beauftragten Staatsminister, beschlossen worden, daß gedachtes Fest, wie 
in früheren ähnlichen Fällen, auch in diesem Jahre am Palmsonntage mit gefeiert und am 
vorhergehenden Sonntage allenthalben von den Kanzeln gewöhnlicher Maaßen abgekündigr 
werden soll. Jedoch sind an diesem Feiertage, der Verlegung desselben auf den Palm- 
sonntag ungeachter, den Unterrthanen Frohn= und andre Dienste niche anzusinnen. 
Hiernach haben sich alle diejenigen, welche es angehr, insbesondre auch die Geistlichen, 
welche eine weitere besondre Anordnung in dieser Bezkehung niche zu erwarten haben, ge- 
bührend zu achten. 
Dresden, am 1 Aten Februar 1839. 
Die Ministerien des Cultus und öffentlichen Unterrichts und 
des Innern. 
von Carlowitz. Nostitz und Jänckendorf. 
Heymann. 
  
Letzte Absendung: am 2äfsten Februar 1839.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.