Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(206 ) 
69.) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der Sichsischen Fabrik-Werkzeug 
Gewerkschaft; 
vom 25sten Juli 1840. 
Da- Ministerium des Innern hat, auf Ansuchen des Directorii und des Ausschusses 
der auf Actien gegruͤndeten Sächsischen Werkzeug-Fabrik-Gewerkschaft, den für diesen Ac- 
tienverein entworfenen Staruten, im Einverständnisse mit dem Justizministerio, die gebe- 
tene Bestätigung mice der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf 
das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Urkund ist hierüber gegenwärtiges 
Decret 
im Ministerio des Innern ausgefertigt und, unter Beidruckung des Ministerialsiegels, eigen— 
haͤndig vollzogen worden. 
Dresden, den 25sten Juli 1840. 
Ministerium des Innern. 
In Abwesenheit und Auftrage des Ministers: 
von Lindenau. 
  
Demuth. 
  
V0.) Verordnung, 
die Herabsetzung der hierländischen Conventions 3 auf den Nennwerth im 
14 Thalerfuße und die dießfallsige Einlösungsfrist betreffend; 
vom 3ten August 1840. 
D. Finanzministerium sindet, auf Grund des § 14 des Gesetzes vom 2#1sten vori- 
gen Monats, das in Folge der neuen Münzverfassung festzustellende Verhältniß der künf- 
tigen Landesmünzen zu den zeitherigen u. s. w. betr., Sich bewogen, 
vom 1sten December dieses Jahres an
	        
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