(XXVI )
Liguidir en der Advocaten in Rechtsstreitigkeits= und Untersuchungssachen, s(.
Advocaten.
Nieder--— — Bestätigung der Statuten des dasigen Actienver=
eins zur Fabrikation moussirender Weine
Lohnkutscher, ausländische, — die von selbigen zu erhebende Abgabe betr.
– inlandische, — das von denselben für die Erlaubniß zu regel-
mäßigen Personenfuhren zu erhebende Concessionsgeld bettr.
Hierzu der Tarif unter )
London — die der dasigen, unter dem Namen Sun Fire Ollce bestehenden,
Feuerversicherungssocictät ertheilte Concession zu Annahme von
Brandversicherungen in hiesigen Landen betr. . . ..
Loͤßnitz —
Lumpenzucker, zum Versieden bestimmter, in Faͤssern eingehender, — Be- -.
stimmungen über die Tarasätze doabe.
M.
Mahlzwang, (. Bier= und Mahlzwang.
Maschinenweberci zu Aue — Bestätigung der Statuten derselben, s. Aue.
Medicinalpolizcibczirke in den Schönburgischen Receßherrschaften —
deren Bildung .
Miethkutscher, s. Lohnkatscher.
Militärverwaltung — die Neduction mehrerer, bei selbiger gesehlich be-
stimmter Geldsätze auf den Neunwerth des 14 Thalerfußes betr.
Ministerium des Innert # ö führung des Münzgesehes vom 2sten
Juli 1840 in den zum Geschäftsbereiche desselben gehörigen Ver-
waltungsgegenstanden und Einrichtungen bboorr.
Hierzu die Beilagen unter A. B undd ...
Moderation von Kosten — Vorschriften für das Verfahren dabei ..
Münzzen, in hiesigen Landen verbotene, — Verzeichniß über selbige
— dem inlaͤndischen Courantgelde gleichgestellie, — deren Werth im
Courantgelde des 14 Thalerfußes
v
— im gemeinen Geldverkehre gestattete, — deren Werthsverhaͤliniß zum
Courantgelde des 14 Thalerfußcs .
Muͤnzwesen — Gesetz uͤber dessen Umgestaltung und 22 Verfassung in
hiesigen Landen ....
und zwar:
Abschaffung des 20 Gulden= oder Conventionsmünzfußes und Einfer h-
ung des 14 Thalerfußes an dessen staat .
neue Eintheilung des Thalers in Neugroschen und Pfennige ..
auf-welcheStückesichdicComantauvmunzungbqchrankcnsoll-
Modalität der Ausprägung bei den Courantmänzen — Durchmes-
ser und Mischungsverhältniß der letzttten:
Ausprägung der Scheidemünzen — der Goldmänzen **
Beschaffenheit der Probe über den Feingehalt der Gold= und Sil-
bermünzen .
Bestimmung, ob und inwiefern die Aunahme und Ausgabe usländi-
scher Münzen in hiesigen Landen gestattet sein sollll
Aufhebung des Münzedicts vom 14ten Mai 176683
Tag.
8 Febr.
6 Dov.
11 Jan.
28 Norv.
30 Nov.
- 2
2 Juli
17 Nov.
132 5rb
C
.
1
M 18
Seite.
296
Paragt.