Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(XXXIV) 
u. 
Unterrichtswesen in hiesigen Landen — die kuͤnftige Anwendung der in 
Folge des neuen Muͤnzsystems vorgeschriebenen Rechnungsweise bei 
selbigem betr. „pv- 4 " 
Untersuchungssachen — die Einreichung von Begnadianngẽgeshen darin 
betr. .. . .. ..... 
— Besetzung der Gerichtsbank dobei ... ..... 
— Gesetz uͤber das Liquidiren der Advocaten darin .. .. 
— Verordnung uͤber Beitreibung der darin liquidirten Kosten 
Unterthanen, erkrankte und verungluͤckte, unbemittelte, — den Abschluß einer 
Uebereinkunft mit der Großherzogl. Hessischen Regierung wegen ge- 
genseitiger unentgeldlicher Heilung und Verpflegung derselben betr. 
Hierzu eine Ministerialerklarung vom 1sten Februar 1840 
Unterthaneneid, von Juden zu leistender, s. Juden. 
Urkunden -— Recognitions= — Geseß über Ermächtigung der im Aus- 
lande angestellten Könill. Sichsscchen Consuln zur Ausfertigung 
derselbern 
— von Patrimonialgerichten im Interesse des GSerichtsherrn aufgenom 
mene, — inwiefern selbige Glaubwürdigkeit und Beweisfahigkeit 
besitzen 4 4 " 
Urkundenabschriften — deren Beglaubigung, s. Registratureu. 
Urthel — End= — (. Defiitiverkenntnisse. 
V. 
Vagabunden, (. Bayern — Waldeck. 
Vereinsstaaten, (. Zollverein. 
Verfügungen, kriegsgerichtliche, — deren Mitvollziehung durch die Comman- 
danten, s. Erkenntnisse und Verfügungen. 
Verpflichtun gseide von Juden zu leistende, s. Juden. 
Verschwender — die gegen selbige zu ergreifenden Maaßregeln betr., s. Ar- 
menordnung. 
Verwaltungsbehörden — die Ernennung einer Commission für Entschei- 
dung in letzter Instanz über Competenzzweifel zwischen seleigen und 
Justizbehörden betr., s. Competenzzweifel. 
Verwaltungssachen — Berechnung der Gebühren darin 
Verwandlung der bei dem Zwangsverfahren in Ehesachen verwirkten Geld- 
strafen in Gefaͤngniß, s. Ehesachen. 
Vicariatsgericht — Taxordnung fuͤr selbiges .. 
Vierzehnthalerfuß — wird als gesetzlicher Münz- und Rechnungsfuß in 
hiesigen Landen eingeführt, s. Münzwesen. 
Vormunyschaftsrech nungen — deren künfliige Führung und Ablegung nach 
dem Neunwerthe des 14 Thalerfußes und der Decimalrechnung 
betreffend .. 222—22 2222222 
  
2 Dec. 
14 Febr. 
15 2 
14 Mai 
1 Juli 
18 März 
10 Dec. 
21 Dec. 
28 Nov. 
  
Seite. 
434 fg. 
13 
15 
71 fg. 
166 fg. 
25 
25 fg. 
104 
297 
476 
461fg 
418 
  
— — — 
  
Paragr. 
III
	        
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