45.
46.
47.
48.
s
49.
50.
51.
52.—
b.) Für die Aufsetzung eines Juramenti suppletorli, purgatorüs,
in litem, Zenoniani, editionis, diffessionis, Pauper tatis, do-
cumentorum noviter repertorum, manifestationis, zu Be-
stärkung einer Forderung im Concurse, eines Status activi und
passivi, eines Verlassenschaftsverzeichnisses oder einer Admi-
nistrationsrechnung, Verpflichtung eines Gemeinschuldners oder
seines Anwaltes nach 8 4 ad tit. XLI. der Erl. Proceß—
ordnung .
Fuͤr Auffetzung eines Eides fuͤr Gefaͤhrde, auch wegen gesuchter Di-
lation bei dem Beweise oder Gegenbeweise .
Fuͤr die Citation wegen Anberaumung eines Echwoͤrungstermins
Fuͤr Abnahme eines Eides, und die Admonition, von der Person
Jedoch daß es, wenn mehrere Litisconsorten oder membra uni-
Versitatis den Eid abzulegen haben, zusammen nicht über 2 Thlr.
20 Ngr. — ansteige.
Für die über die erfolgte Abnahme des Eides, oder sonst, des zu leisten
gewesenen Eides halber, aufgenommene Registratur
Wenn der Richrer im Schwörungstermine die Sache ganz oder
zum Theil vergleicht, passiren ihm dafuͤr besonders von allen
Partheien zusammen 15 Ngr. 20 Mgr. 1 Thlr. bis
Den sämmtlichen Gerichtspersonen für die Assessur bei Abnahme eines
Eides in den Fällen sub No. 44,
in Städten 10 Mgr. 12 Ngr. bis
auf dem Lande 5 Ngr. 8 Mgr. bis
in den Fällen Sub No. 44, b und 45
in Städten
auf dem Lande
Eine Besichtigung in loco zu halten, einer Ausmessung beizuwohnen,
eine Berainung zu veranstalten, nach Beschaffenheit der Zeit, Muͤhe
und anderer Umstaͤnde, taͤglich 20 Ngr. bis
Die deshalb noͤthige Registratur zu fertigen 15 Ngr. 20 Nar. bis
Hieruͤber wird bei Berainungen wegen eines jeden Rainsteins noch
besonders bezahlt,
Den Gerichtspersonen uͤberhaupt,
in Städen Z . . .
auf dem Lande
Thlr.
Ngr.
15
10
15
10
pf.