Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

  
  
  
in den Fällen sub a und b 
bc, d und e 
f. g. h, i und k 
- 
l, m, n, 0 und p. 
q under 
s, t, u und v 
W 
X 
des Kaufcontracts i 
Fuͤr Registrirung der Lehnsauflassun 
g g g, 
Consensbuͤcher eingetragen worden ist 
( 393 ) 
c) von 100 Thlr. incl. bis 150 Thlr. excl. 
d) von 150 Thlr. incl. bis 200 Thlr. excl. 
e) von 200 Thlr. incl. bis 250 Thlr. excl. 
f) von 250 Thlr. incl. bis 300 Thlr. excl. 
2) von 300 Thlr. incl. bts 350 Thlr. excl. 
h) von 350 Thlr. incl. bis 400 Thlr. excl. 
i) von 400 Thlr. incl. bis 450 Thlr. excl. 
k) von 450 Thlr. incl. bis 500 Thlr. excl. 
1) von 500 Thlr. incl. bis 600 Thlr. excl. 
m) von 600 Thlr. incl. bis 700 Thlr. excl. 
m) von 700 Thlr. incl. bis 800 Thlr. excl. 
o) von 800 Thlr. incl. bts 900 Thlr. excl. 
p) von 900 Thlr. incl. bis 1000 Thlr. excl. 
qd) von 1000 Thlr. incl. bis 2000 Thlr. excl. 
r) von 2000 Thlr. incl. bis 4000 Thlr. excl. 
s) von 4000 Thlr. incl. bis 6000 Thlr. excl. 
t) von 6000 Thlr. incl. bis 8000 Thlr. ercl. 
u) von 8000 Thlr. incl. bis 10,000 Thlr. excl. 
v) von 10,000 Thlr. incl. bis 15,000 Thlr. excl. 
W) von 15,000 hir. incl. bis 20,000 Thlr. excl. 
X) wenn die Kaufsumme 20,000 Thlr. — — oder mehr beträge 
und von jedem Tausend über 20,000 Thlr. — — noch 
Den sämmrlichen Gerichtepersonen in Städten und auf dem Lande, 
wenn solche bei Confirmation 
Wenn sich der Verkäufer die Hypothek an dem verkauften Guͤte wegen 
rückständiger Kaufgelder oder wegen eines Auszugs vorbehalten. 
hat, und solches bei der Confirmation mit angemerket und in die 
r # t K & % m d % S 
  
4½ 
— 
  
Naxr. 
10 
 
	        
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