Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

Sichere Zei— 
chen des Todes. 
Minder sichere 
Zeichen des 
Todes. 
(107 ) 
& 27. Alle Gräber müssen in gehöriger Tiefe und zwar dergestalt angelegt weerden, 
daß diese für erwachsene Personen mindestens drei Ellen, für Kinder aber wenigstensz zwei 
Ellen beträgt. 
##28. Die Todtengräber sind für die Befolgung der §§& 26, 27 gegebenen Vor- 
schriften verantwortlich. An Orten, wo dergleichen nicht angestellt ind, haben die Obrig- 
keiten entweder eine Gerichtsperson mit Anweisung der Grabstäcten und mie der Obssichts- 
führung über die gehörige Tiefe der Gräber zu beauftragen oder ein anderes geeiggnetes 
Gemeindemitglied dazu in Pflicht zu nehmen. 
Hiernach haben sich Alle, die es angehe, gebührend zu achten. 
Dresden, den 22sten Juni 1841. 
Ministerium des Innern. 
Nostitz und Jänckendorf. 
Stelzmer. 
  
A. 
Belehrung für nichtärztliche Todtenbeschauer. 
§ 1. Das einzig sichere Kennzeichen des wirklich erfolgken Todes ist die allgemeine 
Fäulniß, deren Zeichen nach Verschiedenheit des vorausgegangenen Leidens umd der 
mehr oder minder warmen Witterung früher oder später sich einstellen. 
Das früheste davon ist der bekannte eigenthümliche Leichengeruch; später zeigem sich, 
besonders am Unterleibe, an den Geschlechtstheilen und in der Nähe derselben grünge oder 
grünschwärzliche Flecke; der Unterleib selbst schwillt auf und die Gesicheszüge fangeen an 
sich zu verändern; aus dem Munde, der Nase, dem After und bei dem weiblichem Ge- 
schlechte auch aus den Geschlechrstheilen fließe gefärbte und übelriechende Gauche; später 
trennt sich selbst das dünne Oberhäurchen von der Haut des Körpers ab, wenn mann diese 
etwas derb anfaßt, oder den Finger stark auf derselben hinbewegt. 
Diese Zeichen stellen sich innerhalb 72 Stunden gewiß ein, wenn der Tod oarirklich 
erfolgt war, und nur das zuletze genannte, das Abgehen des Oberhäucchens, zögerrt bis- 
weilen länger. 
&# 2. E.s ist daher kein sicheres Zeichen des Todes, daß die Farbe des Gesichyes und 
des übrigen Körpers bleich erscheint, daß selbst die Lippen eine ins Bläuliche fcfallende 
Blässe zeigen, daß der Körper sich kale anfühlc, daß das Athemholen, sowie das ESchla-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.