(116 )
Die Function des Buchhalters und Cassirers bei der Haupt-Auswechslungscasse bleibt dem
bisherigen Cassirer daselbst
Johann Gottlob Schmidt
übertragen.
8 2.
Die drei Classen der neuen Cassenbillets, nehmlich:
Lit. A. à Ein Thaler
„ B. „ Fünf Thaler
„ C.,, Zehn Thaler
sind sowohl in der Farbe des Papieres und Vorderrahmenunterdrucks, als auch im Wasserzeichen,
in der Größe, in den eingepreßten trocknen Stempeln und in der äufsern typographischen Aus-
stattung von einander verschieden, wie solches aus den skizzirten Abbildungen der Beilage ) und
der dazu gehörigen unter O angefügten Beschreibung mit Mehrerm ersichtlich ist.
3.
Die Ausgabe der neuen Cassenbillets — unter successiver Innebehaltung der Cassenbillets
von der Creation des Jahres 1818 — nimmt
den 1sten November d. J.
ihren Anfang und es tritt zur nehmlichen Zeit das eingangsbemerkte Gesetz vom 1 öten April
1840 in Wirksamkeit; auch haben alsdann und bis zu Ende dieses Jahres, sämmtliche
Haupt-Zoll- und Steuerämter, Rentämter, Bezirkssteuereinnahmen und Salzverwaltereien,
mindestens ein Billet von jeder Gattung bei sich im Bestande zu halten und auf Verlangen
denen, die sich von der Aechtheit eines dergleichen Billets überzeugen wollen, zur Ansicht
vorzulegen.
84.
Nächst der Hauptauswechslungscasse zu Dresden können die neuen Cassenbillets bis auf
Weiteres auch bei der zur Zeit noch in Leipzig bestehenden Auswechslungscasse, und zwar
jederzeit ohne Aufgeld, gegen klingendes Courant umgetauscht werden.