Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

(123 ) 
Letzterer ist mit einem bläulichen, dem Farbentone des Papiers entsprechenden Unterdrucke 
versehen, welcher sich jedoch über sämmtliche Schilder, über die Leiste der Strafgesetzbestim- 
mung und über die Blättergruppe im Mittelornamente der Seitenthetle nicht mit verbreitet. 
Die innere Begrenzung des Rahmens bildet ein Perlenstab, an welchem die übrigen Be- 
standtheile in folgender Ordnung erscheinen: 
In der Mitte der obern Rahmenkante befindet sich ein mit der Königskrone verzierter 
Hauptmedaillon, in dessen Innern das im Profil nach rechts gerichtete Bildniß Sr. Maje- 
stät des Königs erhaben eingepreßt ist. Die untere Einfassung des Medaillons ist die Fort- 
setzung des Perlenstabes, an den sich hier zwei in einer Spitze auslaufende füllhornähnliche 
Verzierungen anschließen. 
Dieselben sind mit Schuppen gemustert, endigen in Blattknospen und dienen den zu 
beiden Seiten des Medaillons angebrachten spiralförmigen Schnörkeln, welche durch eine 
Klammer mit dem Perlenrande verbunden sind, als Stützpuncte. 
Der linke dieser Schnörkel trägt ein altdeutsches, ovales, gegen die Krone geneigtes 
Schild mit dem Landeswappen, der rechte hingegen ein in Form und Lage gleiches Schild 
mit dem Königlichen Namenszuge FA. 
Jedes dieser Schilder ist mittels einer quer liegenden ovalen Perle mit der aus drei 
Quadraten mit Rollen und Stabwerk bestehenden Verzierung in Verbindung gesetzt, wovon 
das mittlere Quadrat größer ist, und auf schwarzem Grunde mit kleinen weißen rmischen 
Initialen die Worte 
EIN THLR. 
in sich faßt, über und unter welchen weiße flache Bogenlinien gezogen sind. 
Die rollenförmigen Einfassungen des größern Quadrats endigen oben und unten in 
Spitzen, von denen die nach innen gekehrte, auf dem Perlenstabe liegt. 
Die beiden andern zu jeder Seite des Mitteltheils befindlichen kleinern Quadrate, deren 
Rahmenenden seitwärts in eine umgebogene Blätterarabeske auslaufen, zeigen im Centrum 
eine weiße Perle auf senkrecht gestretftem Grunde. 
Vier mit Nolleneinfassungen geschmückte runde Schilder, in welchen die weiße 1 auf 
Rosettenmuster dargestellt ist, nehmen die Ecken des Rahmens ein. 
Die Seitentheile des Billets zwischen den Eckschildern, werden durch Arabesken ausge- 
füllt, die sich mit mannigfaltigem Blätterwerke gezlert, zu einem länglichen, durch schwarzen 
Hintergrund gehobenen Mittelornamente verschlingen und in herzförmigen Verzweigungen, 
deren innere Füllung durch abwechselnd feine und starke Linien hervorgebracht ist, an die 
obern und untern Eckschilder anschließen. 
In dem schmalen lichten Naume der untern Kante steht mit sehr kleiner deutscher Druck- 
schrift folgende Strafgesetzbestimmung:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.