Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

(XIV) 
  
Ständeversammlung, kuͤnftige, — Beschleunigung der Wahlen hierzu 
— — deren Einberufung im Laufe dieses Jahres und Veranstaltung 
der darauf bezuͤglichen Wahlen .. 
— — Bestellung von Commissarien zu Leitung der darauf bezüg: 
lichen Wahlen 
— — Besetzung einer von den in der Verfassungsurkunde §& 63 be- 
zechneten Stellen in der ersten Kammer derselben . 
— — deren Einberufung 
Statuten der Saͤchsischen Rentenversicherungsanstalt — Abänderung derselben 
Stellvertreter in der Armee — deren Befreiung vom Quittungsstempel bei 
Quittungen über Einstandsgelder 
Stempel — Ouittungs= — — füällt bei Quittungen der Stellvertreter 
uͤber Einstandsgelder weg . 
Stempelstrafen — Erledigung eines Zweifels über deren Anwendung in 
Streitigkeiten über ganz geringe Civilansprüche 
Steuern und Abgaben, zeitherige, — Gesetz über provisorische Forterhe- 
bung derselben nach Eintritt der Finanzperiode 1843 bis 1845 
— Ausführungsrerordnung hiez. . . 
T. 
Tarif — Zoll= — (. Zolltarif. 
Tarationsbe zirke der alten Erblande — deren Einrichtung . 
Tarordnungen für das apostolische Vicariat und das katholisch- zeiniche ẽ Con- 
sistorium . . . 
Terte zu Predigten — deren Wahi ber. . 
Tharandt, Stadt, — Errichtung einer Sparcassenanstalt für selbige . 
Trauung Königlich Bayerischer Unterthanen in hiesigen Landen — welche 
Vorschriften hierbei zu beobachten sind 
·4 · 2 
u. 
Unters uchungen, gegen Uebertreter der gesetzlichen Vorschriften in Sachen 
der indirecten Abgaben eingeleitete. — Zulässigkeit von Reches 
mitteln darn . 
— wegen Criminalverbrechen, welche mit Yolizeivergehen concurriren 
— wie dabei zu verfahren ist . 
V. 
Verkehr, öffentlicher, — Vorschrift zum Gebrauche der Decimal-Groschen= und 
Pfennigrechnung darin . 
Verpflegung erkrankter oder verungluͤckter unbemittelter Unierthanen — Ab- 
schluß einer Uebereinkunft mit der Fürstlichen Regierung jüngerer 
Linie, Reuß von Plauen, wegen Erstattung des Aufwandes dafür 
Vertretekt des Handels und Fabrikwesens — deren Wahl. im Sinne des Ge- 
setzes vom 7ten März 1839 betr. 
r 45 4 · 4 " · 
  
Tag. 
4 Jan. 
21 Jan. 
14 Febr. 
1 1 Mai 
30 UApril 
15 Sept. 
10 März 
7 April 
7 April 
1 Nov. 
22 Dec. 
23 Dec. 
26 Aug. 
3 Oct. 
13 Sept. 
1 Dec. 
3 Jan. 
17 Aug. 
17 Sept. 
22 Jan. 
12 Oct. 
3 Jan. 
  
Seite. 
21 fg. 
50 
53 fg. 
74 
75 
112 
57 fg. 
73 
73 
213 
214 
97 fg. 
188 fg. 
110 fg. 
206 fg. 
3 fg. 
104 
113 fg. 
  
Paragr. 
1—30 
1—7 
1—14 
1—22
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.