Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

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„Wer dieses Papiergeld nachmacht, in der Absicht, es als Geld auszugeben, 
ist mit Zuchthausstrafe zweiten Grades bis zu Acht Jahren zu belegen, hat er 
aber dasselbe wirklich ausgegeben, so ist auf Zuchthausstrafe desselben Grades 
bis zu Zehn Jahren zu erkennen." 
Die untere Begrenzungsleiste, welche in der Mitte eine rechtwinklich ausspringende Ver- 
tiefung hat, deren Mittelpunkt oberwärts in einen kleinen Halbkreis ausbiegt, ist mit abge- 
rundeten lichten Zacken auf schwarzem Grunde gemustert und ruht auf kleinen, theils an 
den Eckschildern befestigten, theils an den Schilfblätterverzierungen angebrachten Trägern. 
Zwei unten in einer flachen Spitze vereinigte Bügel durchschlingen den erweiterten Theil 
des Raumes und stehen mit der Mittelrolle und den beiden Seitenrollen, welche auf der 
imnern Rahmenleiste übergreifend aufgelegt sind, in Verbindung. 
Der in die Mitte des Billets eingedruckte, aus vier Zeilen bestehende Tert, läßt das 
Wasserzeichen erkennbar und lautet: 
Ein Thaler, 
im 14 Thaler Fusse, 
Königlich Sächsisches Cassen-Billet. 
In Gemähheit des Gesetzes vom 16. April 1840. 
Die erste Zeile ist aus schwarzen, weiß geränderten kräftigen Fracturbuchstaben, die 
zweite aus kleiner stehender Lateinschrift (Antiqua), die dritte aus größerer dergleichen, die 
vierte Zeile aber aus sehr kleiner Canzleischrift zusammengesetzt. 
Ein von beiden Seiten der zweiten Zeile aufsteigender freier Schriftzug enthält in der 
Grundverstärkung die mit kleinen schwarzen Initialen ausgedrückten Worte: 
EILIN THALER. 
Oberhalb des Textes befindet sich auf der linken Seite des innern Raumes mit rück- 
wärts geneigten arabischen Ziffern die Nummer des Billets in fortlaufender Reihenfolge 
eingedruckt; die entgegengesetzte Seite zeigt die Classenangabe 
Lit: A. 
in ebenfalls überhängender lateinischer Cursioschrift. 
Unter dem Terte ist, umgeben von einfachem Reifen auf eingebogenem (deutschen) Schilde, 
das Landeswappen mit der Umschrift 
EIN THALER K. S. CASSEN BILLET. 
als trockner Stempel erhaben gepreßt. Auf gleiche Weise erscheint zu beiden Seiten eine
	        
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