Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

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In ganz ähnlicher Weise, jevoch in entgegengesetzter Gestalt, als 
QO 
tritt diese Zahl auf der rechten Seite des innern Raumes hervor, so daß jede Vorder= und 
Rückseite des Billets, gegen das Licht betrachtet, die eine 10 in unverwendeter Stellung, 
die andere in verwendeter, erkennen läßt. Unmittelbar über diesen Zahlen befinden sich zwei 
länglich viereckige sehr licht gehaltene Felder; in dem linken derselben ist das Wort 
ZEHN 
in dem rechten aber das abgekürzte Wort 
THLR. 
in dunkler Lapidarschrift zu lesen. 
Dieselbe stellt in schwarzer Druckfarbe einen im sogenannten Renaissancegeschmacke aus-Ansicht der Vorder- 
geführten Rahmen dar, welcher dem eingedruckten innern Terte, ingleichen den eingepreßten seite. 
Stempeln als Einfassung dient. 
Der Rahmen selbst hat einen, der gelben Färbung des Papiers entsprechenden nur et- 
was dunklern Unterdruck, von dem jedoch die Stellen im Innern sämmtlicher Schilder mit 
ihren Band= und Perlenrändern, desgleichen die Räume für die Nummer= und Literabezeich- 
nungen und für die Strafgesetzbestimmung ausgespart sind. 
Das auf einem gemauerten Sockel ruhende Gestelle des Rahmens wird gebildet durch 
einen aus abwechselnd runden und ovalen Perlen zusammengesetzten Stab, den eine mit 
griechischem Bandmuster verzierte Leiste umgiebt, welche vier an der obern Seite senkrecht 
angebrachte, in Palmettenverzierungen sich endigende kleine Stäbe trägt. 
An diesem Gestelle und um dasselbe herum, erscheinen die übrigen Theile des Rahmens 
in nachbeschriebener Weise befestigt und geordnet. 
Das Mitteltheil der obern Kante enthält ein quer liegendes ovales Hauptschild. Mitten 
im innern Raume dieses Schildes befindet sich in senkrechter Stellung ein ovaler, mit Per- 
len eingefaßter Medaillon, worinnen das Bildniß Sr. Majestät des Königs im Profile nach 
rechts gerichtet, erhaben gepreßt ist. Als höchster Punct des Rahmenbildes erhebt sich über 
diesem Medaillon die Königskrone, auch werden zu beiden Seiten desselben die Räume, welche 
aus der Ineinanderstellung der Ovale sich ergeben, mit von Arabesken gehaltenen Schil- 
dern ausgefüllt, von denen das Schild der rechten Seite den Königlichen Namenszug ., 
das linke hingegen das Landeswappen darstellt.
	        
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