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c) Baumwollene, desgleichen aus Baum-
wolle und Leinen, ohne Beimischung von
Seide und Wolle, gefertigte Zeuge und
Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll), Po-
samentier-, Knopfmacher-, Sticker= und
Putzwaaren; auch dergleichen Zeug= und
Strumpfwaaren mit Wolle gestickt oder
broschirt; ferner Gespinnste und Tres-
senwaaren aus Metallfäden (Lahn) und
Baumwolle oder Baumwolle und Lei-
nen, außer Verbindung mit Seide,
Abgabensätze Für
s#rrut nach dem 14-Thalerfug nach dem Tara
3 ab der (mit der Eintheilun wird vergütet
Benennung der Gegenstände. Ver- ( s *u’on 244 Guldenfuß, vom
No zollung. beim beim Bruttogewicht:
Eingang. J Ausgang. Eingang.Ausgang.
Rthlr. ] Ngr. LXRthir. Ngr. F. r. J. Pfund.
— I
lAbfälle
von Glashütten, desgleichen Glasscher-
ben und Bruch; von der Gold= und
Silberbearbeitung (Münz-Grätze); von
Seifensiedereien die Unterlauge; von
Gerbereien das Leimleder; ferner Blut
von geschlachtetem Vieh, sowohl flüs-
siges als eingetrocknetes, Thierflechsen,
Hörner, Hornspitzen, Hornspäne, Klau-
en und Knochen, letztere mögen ganz
oder zerkleinert sen 1Centr. frei. . . 15 frei.. . . 1523
Baumwolle und Baumwollenwaaren:
a) Rohe Baumwolle. . . .. . . . Centr.frei 15 frei.,. . 627
b) Baumwollengarn, ungemischt oder
gemischt mit Wolle oder Leinen:
1. ungebleichtes ein= und zweidrähti-
ges, und Watten 1 Centr2 330 .
Anmerk. Zu Zetteln angelezte, geschüchtet
oder ungeschlichtet 1 Centr. 3 5 15 « « 18 in Faͤssern u. Kisien.
13 in Koͤrben.
2. ungebleichtes drei= und mnehrdrahti— I in Ballen.
ges, ingleichen alles gezwirnte, ge-
bleichte oder gefärbte Garn . . . I1 Centr.) 8 .14...