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Abgabensätze Für
“ nach dem 14-Thalerfuß nach dem 1. W-i
# tab deromit der Eintheilung wird vergütet
Benennung der Gegenstände. Ver— nni 241-Guldenfaß, vom Centner
in 30 fel) „ .,
No. zollung. beim beim Bruttogewicht:
**2 Eingang. Ausgang.Eingang.l Ausgang.
Rihlr. Nar. 1 Rthir./ Nar. I JI.] kr.. . Pfund.
e) Porzellan, weißfe 1Centr. 10 . . 117 130 . .
f) Porzellan, farbiges, und weißes mit
farbigen Streifen, auch dergleichen mit
Malerei oder Vergoldung . .. .. 11Centr.s25. 43 45 J.
g) Fayance, Steingut und anderes En—
geschirr, auch weißes Porzellan und 22 in Kisten.
Email in Verbindung mit unedlen Me— 13 in Koͤrben.
tallen 1Centr1 . 11730%
h) Dergleichen in Verbindung mit Gold,
Silber, Platina, Semilor und anderen
feinen Metallgemischen, ingleichen alles
übrige Porzellan in Verbindung mit
edlen oder unedlen Metallen. Centr.ö50 88730 00
39 Vieh:
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel'1 Stük || 1ll) 220 0H.
b) Ochsen und Stirer 1 Stüc! 55 .. 845.
Anmerk. Pferde u. andere vorgenannte Thiere
sind steuerfrei, wenn aus dem Gebrauche, der
von ihnen beim Eingange gemacht wird, über-
zeugend hervorgeht, daß sie als Zug= oder
Lastthiere zum Angespann eines Reise= oder D
Frachtwagens gehören, oder zum Waarentra=
gen dienen, oder die Pferde von Reisenden
zu ihrem Fortkommen geritten werden mussen.
Fohlen, welche der Mutter folgen, gehen
frei ein.
c) Kühe ....... . ... Stück!3 .. 515..
d)Rmder(Jungvceh) .. 1 Stück!kl 1 .. 330. .
e)Schweme (ausgenommen SpanserkelJ
1gemastete......... ..1Stück.1. . 145.
2.1nage1e............1Stück..20.. 110«. .
f)Hammel........... 1Stück..15 . 5251 . .
8) Anderes Schafvieh, Ziegen, Küälber
und Spanferkel 1 Stückkk . . 1741 . J.
Anmerk. Auf der Grenzlinie von Oberwiesen-
thal in Sachsen bis Schusterinsel in Baden
werden