Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

( 192 ) 
B. 
Tarordnung, 
nach welcher die Sportuln bei dem katholisch--geistlichen Consistorio und dessen 
Canzlei erhoben und bezahlt werden sollen. 
  
  
No. Gegenstand. Ahlr. Ngr.-f. 
1 Abgangsbemerkung solcher Sachen, in welchen Sportuln erhoben 
werden — 2— 
2 Abschriften und Reinschriften von jedem Blatte — 
3 Acten, reponirte, aufzusuchen und vorzulegen, — 5.— 
überhaupt und ohne Rücksicht auf deren Zahl. 
4 Acten, deren Einsendung nach geschlossenem Justificationsverfahrn ——8 — 
5 Arctorium, unter des Consistorlü Insiegel 11111— 
6 Anbringen, ein mündliches zu registriren, nach Beschaffenheit der 
Weitläuftigkeit. . 10Ngrch——15-— 
7AngebenunTermmezu regcstnren, von jeder Parthei — 2 — 
8 Alttestat über einen oder den andern Punct zu den Acten — — 
9 Attestat unter des Consistorli Insiegel, nach Beschaffenheit der 
Sache, . . 15Ngr.bisI-—— 
10Auflage,s.Citation. 
11Bekanntmachunginöffentlichanlättcrnexcl.derJnscrtionsgc- 
bühren, — 15 — 
12 Bericht, für dessen Abfassung, nach Beschaffenheit der Sache, 
20 Ngr. biss – — 
13 Bescheid, s. Urthel. 
11 1 Besichtigung, Anorbnung einer ärztlichen, . —10— 
15 Besichtigung mit schriftlicher Auseinandersetzung der Gegenstände und 
Fragen . 1JNth13-20— 
  
  
  
 
	        
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